Schutz der Persönlichkeit, Belästigung und Mobbing: Was der Arbeitgeber tun muss

Der Arbeitgeber hat seine Angestellten vor körperlicher, sexueller und psychischer Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen. Die Devise lautet Unnachgiebigkeit.

Ein Arbeitgeber darf unter keinen Umständen zulassen, dass in seinem Unternehmen die Integrität der Persönlichkeit verletzt wird. Er hat nicht nur selbst kein Recht, die Macht über seine Angestellten zu missbrauchen, sondern muss sich auch zusätzlich dafür einsetzen, dass seine Mitarbeitenden vor möglichen Aggressionen und Diskriminierung untereinander geschützt sind.

Körperliche und psychische Gewalt oder deren Androhung, egal aus welchem Grund, muss präventiv verhindert und bekämpft werden. Führungskräfte müssen zu diesem Thema klare Richtlinien erlassen, wovon alle profitieren. Ein Unternehmen, das durch interne Konflikte wie Belästigung und Mobbing (also psychische Gewalt) zermürbt wird, wird die negativen Auswirkungen auch auf der Ebene der Produktivität zu spüren bekommen.



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Letzte Änderung 23.03.2020

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