Schwarzarbeit: Schäden für alle Beteiligten

Schwarzarbeit ist in der Schweiz verboten und kann viele negative Folgen nach sich ziehen, die sowohl Arbeitnehmende als auch Arbeitgebende betreffen.

Mit Schwarzarbeit wird jede Erwerbstätigkeit bezeichnet, die nicht gemeldet wird, um den Nachweis einer regulären Arbeitsbewilligung oder die Zahlung der Sozialleistungen (AHV-Ausgleichskasse, Familienausgleichskasse usw.) zu umgehen.

Schwarzarbeit ist in der Schweiz grundsätzlich verboten. Arbeitgebende müssen für jeden einzelnen Arbeitnehmenden ihren Pflichten im Zusammenhang mit der Anmeldung und der Arbeitsbewilligung nachkommen. Schwarzarbeit hat zahlreiche negative Auswirkungen, sowohl für Arbeitnehmende und Arbeitgebende als auch für den Staat. Dazu gehören unter anderem: Wettbewerbsverzerrung zwischen Unternehmen und Arbeitnehmenden, Lohndumping, Ausbeutung der Arbeitnehmenden sowie der Verlust von Einnahmen für den Staat und die Sozialversicherungen.

Um Arbeitgebenden den administrativen Aufwand bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen zu erleichtern, sieht das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit hier vereinfachte Verfahren vor. Auf diese Weise sollen Unternehmen dazu gebracht werden, Arbeitnehmende legal zu beschäftigen.



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Letzte Änderung 28.09.2021

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