Gesamtarbeitsverträge - Kantone

Es gibt Gesamtarbeitsverträge auf Kantonsebene, die für alle Unternehmen einer bestimmten Branche verbindlich sind.

Auf Gesuch der vertragsschliessenden Verbände können die zuständigen Behörden einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die ganze Branche in einem gesamten Kanton allgemeinverbindlich erklären, sofern bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Kanton Genf verfügt beispielsweise über einen GAV für die Branche Parks, Gärten, Baumschulen und Obstbau.



Informationen

Letzte Änderung 14.04.2022

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