Risiken im Import/Export: Welche Risiken birgt das Import/Export-Geschäft?

Das Import/Export-Geschäft birgt gewisse Risiken, die ein KMU im Blick behalten muss. Die grössten Risiken betreffen die Exporte.

KMU sollten sich die Risiken, die mit Import und Export zusammenhängen, im Blick behalten. Die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) deckt politische Risiken, Transfer- sowie Delkredererisiken und Risiken der höheren Gewalt. Die Risiken im Zusammenhang mit Import betreffen die Verfahren vor, während und nach der Zollabfertigung. Spediteure helfen, diese Risiken zu reduzieren.

Exportrisiken

Die meisten Exportrisiken sind auf der Website der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (SERV) aufgelistet.

Hinzu kommen weitere Risiken, die von der SERV nicht abgesichert werden. Hier eine Zusammenfassung der häufigsten Risiken, denen Schweizer Exportfirmen ausgesetzt sind:

  • Politische Risiken. Als politische Risiken werden alle ausserordentlichen staatlichen Massnahmen oder politischen Ereignisse im Ausland angesehen, zum Beispiel Kriege, Revolutionen, Annexion von Gebieten, Bürgerunruhen, Embargos, Verstaatlichungen usw. Solche Situationen können insbesondere dazu führen, dass dem Abnehmer die Bezahlung nicht möglich ist und dass die Ware beschlagnahmt wird, verloren geht oder beschädigt wird.
  • Transferrisiken. Die Transferrisiken betreffen devisenrechtliche Massnahmen einer Regierung oder Zentralbank, die dem Abnehmer den Kauf von Devisen verunmöglichen, sodass er die Ware nicht bezahlen kann (z. B. Ent- oder Umschuldungsmassnahmen).
  • Delkredererisiko. Das Delkredererisiko (auch kommerzielles Risiko) bezieht sich auf die Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit des Abnehmers oder seines Garanten. Für das Exportunternehmen kann das zu einem Liquiditätsproblem führen, infolgedessen es keine neuen Aufträge annehmen kann, weil ihm die notwendigen Produktionsmittel fehlen.
  • Risiken der höheren Gewalt. Unter höherer Gewalt versteht man unvorhergesehene Ereignisse (Naturkatastrophen, Kriege usw.), die die Versendung der Ware unmöglich oder unzumutbar machen.
  • Wechselkursrisiko. Das Wechselkursrisiko bezieht sich auf die Kursschwankungen des Schweizer Franken im Verhältnis zur Währung, in der die Exporte fakturiert werden. Je höher der Kurs des Franken, desto kleiner die Margen für Exporte in Fremdwährungen, und umgekehrt.
  • Weitere Risiken. Es gibt noch viele andere Risiken, die im Zuge eines Exports eintreten können, beispielsweise Feuer- oder Transportrisiken usw.

Politische, Transfer- und Delkredererisiken sowie Risiken der höheren Gewalt können über die SERV abgesichert werden. Für die übrigen kann man sich an private Versicherungen wenden.

Importrisiken

Die Importrisiken hängen hauptsächlich mit den Verfahren vor, während und nach der Zollabfertigung zusammen. Schweizer Firmen, die im Importgeschäft tätig sind, müssen auf mehrere Punkte achten:

  • Zollabgaben. Man sollte sich im Voraus über die Abgaben informieren, die bei der Einfuhr einer Ware in die Schweiz fällig werden. Am einfachsten ist es, sich vom Verkäufer die für die Ware geltende Zolltarifnummer geben zu lassen und dann im elektronischen Zolltarif der Schweiz (Tares) nachzuschlagen, wie hoch die Zölle, die Mehrwertsteuer und allfällige weitere Gebühren sind, die von den Schweizer Zollbehörden erhoben werden. Im Tares ist auch festgelegt, ob für die Ware eine Einfuhrbewilligung benötigt wird. Ebenfalls ratsam ist es, sich über die Rückerstattung bzw. den Vorsteuerabzug der ausländischen Mehrwertsteuer zu informieren.
  • Gesetzgebung. Importeure müssen über die für die importierte Ware geltenden rechtlichen Bestimmungen auf dem Laufenden sein, die für jedes Erzeugnis unterschiedlich sind (Lebensmittelgesetz, Verordnungen aus dem Veterinär- oder Pflanzenschutzbereich usw.).
  • Fälschungen. Der Handel mit gefälschten Produkten ist in der Schweiz verboten, und es ist wichtig, sich beim Import davor in Acht zu nehmen. Besonders gross ist dieses Risiko beim Kauf von Produkten über das Internet.
  • Art der Einfuhr. Die Unternehmen müssen den Spediteur genau darüber informieren, um welche Art der Einfuhr es gehen soll: endgültige oder vorübergehende Einfuhr, Transit oder eine andere Art.
  • Kontrolle der Rechnungen. Es wird empfohlen, die nach der Einfuhr erhaltenen Rechnungen gründlich zu prüfen. Widerspruch gegen die Zollbelege ist nur innert 60 Tagen bei der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) möglich.

Um zu vermeiden, dass sie bei der Einfuhr von Waren in die Schweiz auf Probleme stossen, können sich die Firmen an Experten aus der Branche, zum Beispiel an Spediteure, wenden. Diese kennen in der Regel alle Formalitäten, die man erfüllen muss. Beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), bei Switzerland Global Enterprise (S-GE) und bei der EZV kann man ebenfalls Auskünfte erhalten.



Informationen

Letzte Änderung 05.05.2022

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