Eine Marke unterscheidet Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderer Firmen. Daher muss sie ein abgrenzendes Merkmal aufweisen und darf keine Irrtümer hervorrufen.
Die Funktion einer Marke besteht darin, Produkte oder Dienstleistungen der Unternehmen eindeutig erkennbar zu machen. Dies kann zum Beispiel in Form von Wörtern (z.B. Breitling), Bildern bzw. Logos (z.B. SBB-Logo) oder durch eine Kombination von Wort- und Bildelementen geschehen.
Was genau soll geschützt werden?
Eine Marke ist nur für diejenigen Waren oder Dienstleistungen geschützt, die Sie bei der Anmeldung bestimmen und für die Sie die Marke auch verwenden wollen (Beispiel: die fiktive Marke Beltina für Fahrräder und die Reparatur von Fahrrädern). Als Markeninhaber können Sie anderen verbieten, gleiche oder ähnliche Produkte mit einer verwechselbaren Marke zu kennzeichnen. Den Markenschutz können Sie beliebig oft verlängern.
Voraussetzungen für den Markenschutz
Bei der Beantragung des Markenschutzes sind folgende Hinweise zu berücksichtigen:
- Die Marke muss unterscheidungskräftig sein. Sie muss als Hinweis auf Ihr Unternehmen wahrgenommen werden können. Dies ist bei beschreibenden Zeichen nicht der Fall (z.B. ʺ4WDʺ für Fahrzeuge mit Allradantrieb). Eine Marke darf auch nicht rein anpreisend sein (z.B. ʺsuperʺ für Fahrräder).
- Die Marke darf nicht täuschen und nicht gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstossen. Täuschend wäre z.B. ʺBeltina Suisseʺ für Fahrräder aus Frankreich. Diese Marke kann nur eingetragen werden, wenn die Fahrräder tatsächlich von schweizerischer Herkunft sind und dies entsprechend im Warenverzeichnis vermerkt ist.
Recherchen
Ist eine Marke bereits registrierten Marken, Domain- oder Firmennamen zu ähnlich, sodass eine Verwechslung möglich wäre, könnte es zum Konflikt kommen. Da das Eidg. Institut für Geistiges Eigentum (IGE) dies nicht prüft, sollten Sie vor der Markenanmeldung mittels Recherchen abklären, ob identische oder ähnliche Zeichen bereits geschützt sind, allenfalls mit Unterstützung durch einen Markenberater.
Auch wenn Sie keine Marke hinterlegen, ist es sinnvoll, mittels Recherchen abzuklären, ob ältere Rechte von Mitbewerbern bestehen, mit denen Konflikte entstehen könnten.
Kosten
Zehn Jahre Markenschutz in der Schweiz für drei Waren- oder Dienstleistungsklassen kosten CHF 550 (Stand 2015). Die Verlängerung des Schutzes kostet CHF 700 (Auszug der wichtigsten Gebühren).