Wenn ein Unternehmen ein Managementsystem einführt und dessen Konformität bestätigen lassen will oder ein Produkt auf dessen Konformität überprüfen lassen will, erfolgt dies in Form einer Auditierung durch eine unabhängige dritte Stelle. Das gleiche gilt auch für Personen, die sich ihr Wissen und ihre Fähigkeiten bestätigen lassen wollen.
Diese Auditierung (auch Audit genannt) übernehmen Zertifizierungsstellen. Die natürlichen Personen, die solche Audits durchführen, nennt man Auditoren. Die erstmalige Zertifizierung erfolgt normalerweise durch ein Erstzertifizierungsaudit. Je nachdem, um was für eine Art Zertifizierung (Managementsysteme, Personen oder Produkte, Prozesse und Dienstleistungen) es sich handelt, folgen dem Erstzertifizierungsaudit in periodischen - meist jährlichen - Abständen sogenannte Überwachungsaudits während der ganzen Gültigkeitsdauer einer Zertifizierung. Soll eine Zertifizierung über ihre Gültigkeitsdauer hinaus aufrechterhalten bleiben, muss sie vor ihrem Ablauf durch ein Re-Zertifizierungsaudit erneuert werden.
In gewissen Bereichen kann es gesetzlich vorgeschrieben sein oder vom Markt verlangt werden, dass sich Zertifizierungsstellen für ihre Tätigkeit akkreditieren lassen.
Akkreditierung bedeutet die formelle Anerkennung der fachlichen und organisatorischen Kompetenz einer Stelle, eine konkrete, im Geltungsbereich der Akkreditierung beschriebene Dienstleistung durchzuführen. International und national anerkannte Akkreditierungen für Zertifizierungsstellen werden in der Schweiz ausschliesslich von der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) erteilt.