Geschäftsjahr und Kalenderjahr: Daten für den Abschluss

Normalerweise ist das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr identisch. Bei Bedarf kann ein Unternehmen ein anderes Datum wählen, wie in den folgenden Fällen.

In der Regel umfasst ein Geschäftsjahr zwölf Monate und entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Falls nötig, kann der Unternehmer für den Abschluss jedoch ein anderes Datum wählen.

Dauer des ersten Geschäftsjahres

Im ersten Jahr nach abgeschlossener Gründung hat der Neuunternehmer die Wahl zwischen einem Kurzjahr, das per Ende des ersten Steuerjahres abschliesst, und einem Langjahr, das per Ende des folgenden Steuerjahres abschliesst. Fällt die Gründung beispielsweise auf den 1. Juli und der Jahresabschluss auf den 31. Dezember, kann die Dauer des ersten Geschäftsjahres entweder auf 6 oder auf 18 Monate festgelegt werden. Die Höchstdauer des ersten Geschäftsjahres beträgt in einigen Kantonen 23 Monate in anderen 15 Monate. Das kantonale Steuerrecht bestimmt, wie lange das erste Geschäftsjahr maximal dauern darf.

Da im ersten Geschäftsjahr hohe Aufwendungen anfallen, kann in Kantonen, die keinen Einheitssteuersatz auf den Unternehmensgewinn kennen, ein langes Geschäftsjahr die bessere Wahl sein. Diese Praxis bringt steuerliche Vorteile, weil die hohen Anfangskosten mit den später anfallenden Gewinnen verrechnet werden können.

Geschäftsjahr bei Saisonbetrieben

Vor allem für Saisonbetriebe (Tourismus, Bauwirtschaft usw.) kann es sinnvoll sein, den Jahresabschluss so zu wählen, dass das Geschäftsjahr eine volle Saison abdeckt. Aus steuerlichen Gründen sollte der Abschluss vor dem Beginn der Hochsaison liegen, weil das dann aufgefüllte Lager bei der Reservebildung von Vorteil sein kann.



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Letzte Änderung 04.05.2021

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