Handelsregister: Rechte und Pflichten für KMU

Das Handelsregister ist eine von den Kantonen verwaltete öffentliche Datenbank. Sie enthält die wichtigsten Angaben über die "nach kaufmännischer Art geführten“ Unternehmen.

Das Handelsregister macht die rechtlichen Verhältnisse von Unternehmen öffentlich und damit auch transparent. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen finden sich in der Handelsregisterverordnung (HRegV).

Im Handelsregister müssen namentlich eingetragen sein:

  • Einzelfirmen ab CHF 100'000 Jahresumsatz
  • Kollektivgesellschaften
  • Kommanditgesellschaften
  • Aktiengesellschaften
  • Kommanditaktiengesellschaften
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  • Genossenschaften
  • Vereine, die ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben
  • Stiftungen (ohne Familien- und kirchliche Stiftungen)
  • Zweigniederlassungen ausländischer und schweizerischer Unternehmen

Ein Eintrag enthält unter anderem:

  • Name (Firma)
  • Gründungsjahr
  • Sitz und Zweck des Unternehmens
  • Namen von Gesellschaftern, Verwaltungsräten, Geschäftsführenden, Zeichnungsberechtigten
  • Kapitalverhältnisse
  • Revisionsstelle (allenfalls)

Organisation

Der Bund nimmt die Oberaufsicht wahr und führt ein Zentralregister. Dieses wird täglich aktualisiert und ist über den zentralen Firmenindex Zefix zugänglich. Das Führen des Handelsregisters obliegt jedoch den Kantonen. Diese müssen über mindestens ein Handelsregister verfügen; im Kanon VS wird das Register bezirksweise geführt.

Zurzeit zählt man in der Schweiz 28 Handelsregisterämter. Bei ihnen können alle Personen gegen eine Gebühr Registerauszüge anfordern und sich so über ein bestimmtes Unternehmen informieren. Die Auszüge können auch über das Internet abgerufen werden. Zu finden sind sie auf dem Portal Zefix.

Die kostenpflichtigen Handelsregistereinträge werden zudem im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Die wichtigsten Daten der eingetragenen Firmen stehen auch im Schweizerischen Regionenbuch.

Neuunternehmerinnen oder Neuunternehmer werden oft von privaten Registern kontaktiert. Ein solcher Eintrag bringt nur wenig, kostet aber meistens viel Geld.

Pflichten...

Mit dem Eintrag ins Handelsregister unterliegt das Unternehmen der Betreibung auf Konkurs (Art. 39 Abs. 1 SchKG). Das heisst: Ein einzelner Gläubiger kann mit seinem Antrag bewirken, dass das ganze Vermögen in eine Konkursmasse gelangt, woraus alle Gläubiger im Verhältnis ihrer Forderungen zu bedienen sind. Das bedeutet die Totalliquidation der Gesellschaft.

...und Rechte

Die Vorteile eines Handelsregistereintrags dürften die Pflichten überwiegen. So ist der Name des Unternehmens (die Firmenbezeichnung) geschützt. Dieser Schutz ist begrenzt:

  • Einzelfirmen auf den Ort des Geschäftssitzes
  • AGs, GmbHs, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften mit Personennamen, auf die ganze Schweiz

Wettbewerbsrechtlich kann sich unter Umständen ein Konflikt zwischen einer rechtlich geschützten Marke und einer später eingetragenen Firma ergeben. Um dies zu vermeiden, sollte im Markenregister des Eidgenössischen Instituts für geistiges Eigentum überprüft werden, ob identische oder ähnliche Marken eingetragen sind (Schweizerische Schutzrechtdatenbank (Swissreg)).

Der Handelsregistereintrag gibt Geschäftspartnern Einblick in die rechtlichen Verhältnisse des Unternehmens. Der Eintrag erhöht die Kreditwürdigkeit des Unternehmens, weil die Gläubiger im Fall eines Konkurses besser geschützt sind.



Informationen

Rechtliche Grundlagen

Kontakte Handelsregister

Letzte Änderung 13.06.2024

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