Genossenschaft: Für wen eignet sich die Rechtsform?

Die Genossenschaft ist eine besondere Rechtsform, die sich für Gruppen von Menschen oder Unternehmen eignet, die gemeinsam wirtschaftliche oder soziale Interessen verfolgen möchten. Der Fokus liegt auf Förderung und wirtschaftlicher Selbsthilfe der Mitglieder.

Eine unternehmerische Tätigkeit kann auch unter der Rechtsform einer Genossenschaft (Art. 828-926 OR) aufgenommen werden. Im Gegensatz zu Aktiengesellschaften oder GmbHs steht bei Genossenschaften aber die Personenbezogenheit im Vordergrund. Der Gewinn wird optimiert und nicht maximiert.

Für eine Genossenschaft sprechen auch "innere" Unternehmenswerte wie direkte Demokratie und klar definiertes Mitbestimmungsrecht (Kopfstimmprinzip). Positiv ist zudem die Transparenz auf jeder Hierarchiestufe, die Lohnexzesse u.ä. weitgehend vermeiden hilft.

Ein weiterer Unterschied der Genossenschaft stellt das sogenannte «Prinzip der offenen Tür» dar. Die Genossenschaft ist die Verbindung einer nicht geschlossenen Zahl von Personen oder Handelsgesellschaften. Ein Eintritt (und auch Austritt) von Mitgliedern muss deshalb jederzeit möglich sein, wenn die (sachlichen) Kriterien für den Beitritt, wie sie in den Statuten festgesetzt werden, erfüllt sind.

Aus der offenen Zahl von Gesellschaftern ergibt sich auch, dass eine Genossenschaft kein festes Grundkapital hat, ja nicht einmal zwingend eines haben muss (im Gegensatz z.B. zur AG).

Wegen des fehlenden festen Grundkapitals und damit einer genügenden Kreditbasis haben Genossenschaften allderdings nur beschränkten Zugang zum Kapitalmarkt.

Gründungsvoraussetzungen

Zur Gründung braucht es mindestens sieben Genossenschafterinnen und Genossenschafter, die natürliche oder juristische Personen sein können. Ein Gründungkapital ist nicht erforderlich. Ist es vorhanden, muss aber jeder Genossenschafter mindestens einen Anteil mit festem Nennwert übernehmen. Die Genossenschafter haften für das Gesellschaftsvermögen.

Eine weitere Besonderheit der Genossenschaft, welche ebenfalls mit den Grundwerten einer Sharing Economy und dem Selbsthilfegedanken übereinstimmt, besteht in Bezug auf die Verwendung des Unternehmensgewinns. In der Genossenschaft fällt der Reingewinn grundsätzlich in das Genossenschaftsvermögen. Eine Auszahlung des Gewinns an die Genossenschafter (analog der Dividendenzahlung an den Aktionär) ist nur möglich, wenn die Statuten das ausdrücklich vorsehen.

Vorgeschriebene Organe der Genossenschaft sind:

  • Generalversammlung
  • Verwaltung (mindestens drei Mitglieder)
  • Kontrollstelle

Hier sind einige Beispiele, für welche (Personen-)Gruppen sich die Rechtsform der Genossenschaft besonders eignet:

  • Einkauf: Einkaufsgenossenschaften können Personen vereinen, um beispielsweise gemeinsam Materialien zu kaufen oder um Kunden zu akquirieren
  • Verbraucher: Verbrauchergenossenschaften werden von Verbrauchern gegründet, um ihre Interessen zu vertreten und von gemeinsamen Einkaufsmöglichkeiten zu profitieren. Beispiele dafür sind Genossenschaften im Einzelhandel, in denen Mitglieder gemeinsam Produkte kaufen und beispielsweise von besseren Preisen profitieren können.
  • Energieversorgung: Genossenschaften im Bereich der Energieversorgung ermöglichen es ihren Mitgliedern, gemeinsam Energieprojekte zu entwickeln, zu betreiben und zu nutzen.
  • Wohnungsbau: Wohnbaugenossenschaften eröffnen ihren Mitgliedern die Möglichkeit, gemeinsamen Wohnraum zu schaffen und zu verwalten. Die Mitglieder profitieren von niedrigeren Mieten und einem guten Wohnumfeld.
  • Banken: Bei genossenschaftlichen Banken sind die Mitglieder gleichzeitig auch Teilhaber der Bank. Sie können als Mitglied von den Dienstleistungen und Gewinnen der Bank profitieren.
  • Landwirtschaft: In der Landwirtschaft sind zahlreiche Genossenschaften zu finden. Landwirte können sich zusammenschlissen, um ihre Produktion zu bündeln, gemeinsame Ressourcen zu nutzen, Einkaufsvorteile zu erzielen oder Vertriebskanäle effizienter zu gestalten.

Die Genossenschaft ist eine ideale Wahl für Unternehmen, die Offenheit, Gleichheit und gemeinsame Selbsthilfe als Grundprinzipien ihrer unternehmerischen Tätigkeit betrachten und den Erfolg nicht nur an der Auszahlung von Gewinnen messen.



Letzte Änderung 09.08.2023

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