Ein Teilzeit-Unternehmer ist flexibel und profitiert von vielen weiteren Vorteilen. Ein Fallbeispiel.
Wer gründet was?
Ein Unternehmer gründet eine Unternehmung für Multimediaproduktionen.
Geschäftsfeld/Zielgruppe
Das Unternehmen hat sich auf Multimediaproduktionen spezialisiert. Dazu gehören die Programmierung von Websites sowie die Produktion von Software.
Gewählte Rechtsform/Finanzierung
Die Unternehmung wurde als Einzelunternehmen konstituiert. Die Startphase hat der Unternehmer mit finanziellen Mitteln aus seinem familiären Umfeld überbrückt. Bis heute ist kein Fremdkapital zugeflossen.
Nachfolgende Punkte muss der Unternehmer speziell beachten:
Rechtsform
Der Unternehmer arbeitet vorab im Auftragsverhältnis und im Teilzeitpensum. Deshalb ist die Einzelunternehmung die richtige Rechtsform für ihn.
Handelsregister
Die Einzelunternehmung erzielt weniger als CHF 100'000 Jahresumsatz und ist daher nicht zu einem Handelsregistereintrag verpflichtet (Art. 36 HRegV). Der Unternehmer registriert sie trotzdem, damit er seine Glaubwürdigkeit erhöhen und den Firmennamen schützen kann.
Sozialversicherungen
Der Unternehmer muss bei Beginn der Selbstständigkeit mittels Einzelfirma gegenüber der AHV-Behörde einen Antrag auf Anerkennung der Selbstständigkeit stellen. Diese Beurteilung stützt sich ausschliesslich auf die wirtschaftlichen und nicht auf die vertraglichen Verhältnisse des Antragstellers. Das heisst, es kann durchaus sein, dass die gleiche Person für die eine Tätigkeit als selbstständigerwerbend und für die andere Tätigkeit als unselbstständigerwerbend eingestuft wird.
Eine Kombination von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit ist möglich. Die Abrechnung der AHV/IV/EO-Beiträge geschieht getrennt und mit verschieden hohen Abrechnungssätzen.
Bei der beruflichen Vorsorge (2. Säule) können Probleme auftreten, wenn mehrere getrennte Einkommensquellen bestehen und die Mindesteinkommensgrenze nicht erreicht wird. Das lässt sich lösen, indem der Unternehmer der Stiftung Auffangeinrichtung BVG oder der Vorsorgeeinrichtung seines Berufsverbands beitritt.
Steuern
Bei einem Teilzeit-Angestellten, der zusätzlich ein Einzelunternehmen hat, wird der Unternehmensertrag zu seinem im Lohnausweis ausgewiesenen Erwerbseinkommen hinzugerechnet.