Bei einem Jahresumsatz unter CHF 100'000 ist der Handelsregistereintrag nicht obligatorisch und der Unternehmer nicht mehrwertsteuerpflichtig.
Wer gründet was?
Ein Schweizer Bürger eröffnete ein Büro für Beratung und Kommunikation.
Geschäftsfeld
In erster Linie Non-Profit-Organisationen, die ihre sozialen Anliegen verbreiten wollen.
Gewählte Rechtsform/Finanzierung
Der Unternehmer des Büros für Beratung und Kommunikation startete alleine, musste nur wenige Investitionen tätigen und arbeitet auf Mandatsbasis für seine Kunden. Daher hat er sich für die Form des Einzelunternehmens entschieden.
Nachfolgende Punkte muss der Unternehmer speziell beachten:
Rechtsformen
Als Alleingründer und Berater muss der Unternehmer nur wenig investieren. Er kann daher das Geschäftsrisiko persönlich tragen. Daher wählt er die Form des Einzelunternehmens. Er ist sich bewusst, dass er mit dieser Rechtsform allfällige Schulden des Unternehmens mit seinem privaten Vermögen begleichen muss. Denn als Einzelunternehmer kann er aus rechtlicher Sicht Privat- und Geschäftsvermögen nicht trennen.
Handelsregister
Der Unternehmer erzielt mit seiner Einzelfirma weniger als CHF 100'000 Jahresumsatz und ist daher nicht zu einem Handelsregistereintrag verpflichtet (Art. 36 HRegV). Er registriert trotzdem seine Unternehmung, damit er seine Kreditwürdigkeit erhöhen und den Firmennamen schützen kann. Durch den Eintrag ist er zur Buchführung verpflichtet. Zudem unterliegt er der Konkursbetreibung und nicht mehr der Betreibung auf Pfändung.
Mehrwertsteuer
Der Unternehmer budgetiert einen jährlichen Umsatz von CHF 95'000. Damit ist das Unternehmen nicht mehrwertsteuerpflichtig (Art. 10 MWSTG). Er kann sich jedoch freiwillig der Steuerpflicht unterstellen.