Gesellschaftsverträge: Mehr Klarheit, weniger Risiko

Für Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sind Gesellschaftsverträge dringend zu empfehlen. Sie können das Risiko von Streitigkeiten minimieren.

Lassen Sie sich bei der Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrages von einer juristischen Fachperson beraten. Vorschriften für den Inhalt gibt es keine, folgende Punkte sollten aber mit Vorteil geregelt sein:

  • Vertragsparteien und Vertragsgegenstand
  • Firma, Zweck und Sitz der Gesellschaft
  • Kapitaleinlagen der Gesellschafter
  • Gesellschaftsversammlung und Beschlussfassung
  • Geschäftsführung, Vertretungen, Stimmrechte, Rechte, Pflichten etc.
  • Entschädigung, Gewinn- und Verlustverteilung
  • Arbeitszeiten und Ferienregelungen
  • Austritt, Kündigung, Beendigung

Letzte Änderung 09.04.2021

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