Vor- und Nachteile: Genossenschaft

Die Genossenschaft unterscheidet sich von Kapitalgesellschaften wie der AG oder der GmbH durch ihre Ziele und ihre demokratische Führungsstruktur. Sie erfordert kein Startkapital, ist jedoch unter anderem mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden.

Vorteile

  • Kapital: Im Gegensatz zu einer AG oder einer GmbH ist kein Mindestkapital erforderlich.
  • Beschränkte Haftung: Die Mitglieder haften grundsätzlich nur bis zur Höhe ihrer Einlage und nicht mit ihrem persönlichen Vermögen, sofern in den Statuten nichts anderes bestimmt ist.
  • Demokratische Führung: Jedes Mitglied hat in der Generalversammlung eine Stimme, unabhängig vom investierten Kapital. In einer AG oder GmbH sind die Stimmrechte proportional zur Kapitalbeteiligung.
  • Firmenname: Die Wahl des Namens ist frei, muss jedoch zwingend mit "Genossenschaft" beginnen.
  • Gewinnsteuer: Ermässigte Steuersätze, wenn die Gewinne in die Ziele der Genossenschaft reinvestiert oder zur Unterstützung ihrer Mitglieder verwendet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Steuerbefreiung möglich, wenn die Ziele der Genossenschaft gemeinnützig sind.
  • Finanzierung: Erleichterter Zugang zu Subventionen und finanzieller Unterstützung zur Förderung von Projekten, die auf Kooperation und Gegenseitigkeit beruhen.

Nachteile

  • Gründung: mindestens sieben natürliche oder juristische Personen.
  • Hoher Verwaltungsaufwand (Verfassen/Anpassung der Statuten, Abhaltung von Generalversammlungen (GV), Einhaltung der genossenschaftlichen Grundsätze).
  • Lange Entscheidungsprozesse: Die demokratische Unternehmensführung kann zu Verzögerungen bei der Entscheidungsfindung und zu möglichen Konflikten führen.
  • Schwierigere Kapitalbeschaffung: Genossenschaften haben nicht die gleichen Möglichkeiten zur Ausgabe von Aktien oder Anteilen wie beispielsweise eine AG oder eine GmbH.

Letzte Änderung 23.01.2026

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