Kommanditgesellschaft (KmG)
Gesellschaftsform. Zusammenschluss von Privatpersonen, von denen mindestens einer (Komplementär) voll haftet. Daneben braucht es mindestens einen Kommanditär, der bis zu einem festgelegten Höchstbetrag (Kommanditsumme) haftet.
Letzte Änderung 02.04.2020