Bei der Lancierung der Finanzhilfen im März 2020 betrugen die Zinssätze 0 % für Kredite bis 500'000 Franken beziehungsweise 0.5 % für Kredite über 500'000 Franken. Der Bundesrat berücksichtigt bei der Festlegung der Zinssätze die Höhe des Leitzinses der Schweizerischen Nationalbank (SNB) sowie Marktverzerrungen, Amortisation, Querfinanzierung zwischen den Branchen und Tragbarkeit. Aufgrund wiederholten Anstiegs des SNB-Leitzinses ab Sommer 2022, beschloss der Bundesrat per 31. März 2023, die Zinssätze für Covid-19-Kredite bis 500'000 Franken von 0 auf 1.5 % und für Covid-19-Kredite über 500'000 Franken von 0.5 auf 2 % zu erhöhen. Per Ende März 2024 erfolgte keine Anpassung der Zinssätze für die Covid-19-Kredite. In den Jahren 2024 und 2025 nahm die SNB eine Serie von Zinssenkungen des Leitzinses vor. In Folge senkte der Bundesrat per Ende März 2025 die Zinssätze für Covid-19-Kredite bis 500'000 Franken von 1.5 auf 0.25 % sowie für Covid-19-Kredite über 500'000 Franken von 2 auf 0.75 %.
Per Ende März 2026 überprüft der Bundesrat erneut die Zinssätze für die Covid-19-Kredite. Die aktuelle Entwicklung des SNB-Leitzinses deutet auf eine weitere Senkung der Zinssätze der Covid-19-Kredite hin.
Für das Geschäft zuständig ist das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) im Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD).

