KMU-Forum befürwortet Revision des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Eine Person ruft auf ihrem Smartphone eine Website für Hotelbuchungen auf.

(10.03.2021) Im Bereich der touristischen Beherbergung werden den Beherbergungsbetrieben von den Online-Buchungsplattformen häufig Klauseln aufgedrückt, welche die Preissetzungsfreiheit einschränken. Diese Klauseln verpflichten die Betreiber der Unterkünfte, überall dieselben Preise anzubieten, auch auf ihrer eigenen Website, was wettbewerbsbeschränkend wirkt.

Der Bundesrat will Preisparitätsklauseln mit seiner Revision des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbieten. In seiner Stellungnahme vom 26. Februar 2021 unterstützt die ausserparlamentarische Kommission KMU-Forum den neuen Gesetzesartikel, wobei jedoch zwei Kritikpunkte geäussert werden.

Das KMU-Forum fordert, dass der neue Artikel 8a VE-UWG auch Klauseln zu Verfügbarkeiten und Buchungskonditionen verbieten soll. Einige Plattformen könnten ausserdem versuchen, die neue Regelung über andere Massnahmen zu umgehen, indem sie zum Beispiel die Höhe ihrer Provision anpassen oder Betriebe, welche sich nicht an die Preisparität halten, anderweitig diskriminieren. Deshalb geht es nach Meinung des KMU-Forums darum, die Regelung von Art. 8a VE-UWG auf alle Klauseln auszudehnen, die auf eine Umgehung des neuen Verbots abzielen.

Darüber hinaus sind mehrere Mitglieder des KMU-Forums der Ansicht, dass sich die Revision nicht auf Beherbergungsbetriebe (Hotellerie, Parahotellerie, Kurzzeitvermietung) beschränken sollte. Ihrer Meinung nach sollten alle Branchen einen Schutz gegen missbräuchliche Klauseln geniessen, wie es für Konsumenten schon der Fall ist. Viele KMU befinden sich bei der Aushandlung von Verträgen ebenfalls in einer schwachen Position und die Entwicklung des Onlinehandels trägt tendenziell zu einer Verschlimmerung dieser Situation bei.

Sämtliche Anmerkungen und Empfehlungen des KMU-Forums können in der unten verlinkten Stellungnahme nachgelesen werden. Die Kommission setzt sich dafür ein, dass die Bundesverwaltung den kleinen und mittleren Unternehmen besondere Beachtung schenkt. Sie analysiert Gesetzesentwürfe und überprüft den Vollzug der geplanten Massnahmen aus Sicht der KMU, besonders die administrative Belastung, die damit verbundenen Kosten und die Einschränkungen der unternehmerischen Freiheiten.


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Letzte Änderung 10.03.2021

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