(21.04.2020) Wie können Unternehmen, Arbeitnehmende, Selbständige, Kulturschaffende und Eltern finanziell unterstützt werden? Zusammenfassung der Massnahmen des Bundesrates in Form von Erklärungsvideos.
COVID-19-Kredite sollen die Zahlungsfähigkeit der Firmen sichern.
Sie können elektronisch beantragt werden: Überbrückungskredite für Unternehmen
Kurzarbeit
Firmen, die wegen der Corona-Krise in Not kommen, können bei den kantonalen Arbeitsämtern Kurzarbeits-Entschädigung beantragen.
Kontaktstellen für die Kurzarbeit: Liste der kantonalen Arbeitsvermittlungsstellen
Taggeld für Kinderbetreuung und bei Quarantäne
Eltern, die wegen den Corona-Massnahmen ihre Kinder selber betreuen müssen, bekommen ein Taggeld.
Menschen, die aufgrund einer ärztlich verordneten Quarantäne Verdienstausfälle haben, erhalten ein Taggeld für 10 Tage.
Der Antrag für die Taggelder kann bei der AHV-Ausgleichskasse eingereicht werden und ist online verfügbar: Anmeldung für die Corona Erwerbsersatzentschädigung
Taggeld für Selbständige und Kulturschaffende
Selbständige und Kulturschaffende bekommen ein Taggeld, wenn sie aufgrund der Corona-Massnahmen des Bundesrates ihr Geschäft schliessen mussten oder nicht mehr auftreten können.
Der Antrag für die Taggelder kann bei der AHV-Ausgleichskasse eingereicht werden und ist online verfügbar: Anmeldung für die Corona Erwerbsersatzentschädigung
Massnahmen für Kultur, Sport und Tourismus
Akteure und Unternehmen aus dem Kultur-, Sport- und Tourismussektor können Soforthilfe beantragen.
Kontaktstellen:
Sport
Kultur
Tourismus
Coronavirus: Erwerbsersatz für Härtefälle
Viele Selbständigerwerbende können trotz den Massnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie weiterarbeiten. Sie haben aber wegen diesen Massnahmen weniger oder keine Arbeit. Diese Personen erhalten nun Hilfe vom Bund.
Der Antrag für die Taggelder kann bei der AHV-Ausgleichskasse eingereicht werden und ist online verfügbar:
Anmeldung für die Corona Erwerbsersatzentschädigung
Letzte Änderung 21.04.2020