Das KMU-Forum beschäftigt sich mit den elektronischen Steuerverfahren

Eine Hand beim Unterzeichnen.

(23.10.2019) Die Kommission KMU-Forum nimmt Stellung zum Gesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich. Insgesamt befürwortet sie den Vorentwurf, der eine Förderung der Digitalisierung zum Ziel hat.

Über diese neue Regelung will der Bundesrat die Verpflichtung abschaffen, die elektronisch abgegebenen Steuererklärungen mit einer Unterschrift zu versehen. Das KMU-Forum, das sich dafür einsetzt, dass die Bundesverwaltung im Rahmen ihrer Arbeit den kleinen und mittleren Unternehmen besondere Beachtung schenkt, unterstützt diese Vereinfachung.

Zwei weitere Neuerungen des Gesetzes beurteilt die Kommission ebenfalls positiv. Sie unterstützt die elektronische Zustellung von Dokumenten an die Steuerpflichtigen sowie die systematische Verwendung der AHV-Nummer bei Meldungen über Kapitalleistungen.

Dagegen befürchtet das KMU-Forum aber, dass die Schaffung rechtlicher Grundlagen, mit denen die Steuerpflichtigen künftig zur Nutzung der elektronischen Verfahren verpflichtet werden könnten, deren administrative Belastung erhöht. Um eventuelle zusätzliche Lasten für die Unternehmen zu vermeiden, sollten die eingeführten Verfahren nach Meinung der Kommission einheitlich und benutzerfreundlich sein sowie mit einem einzigen Login oder einer durch das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste anerkannten ID zugänglich sein. Das KMU-Forum empfiehlt in diesem Zusammenhang die Nutzung des Portals EasyGov.swiss als One-Stop-Shop.

Die Kommission ist darüber hinaus der Ansicht, dass die Fragen zur Aufbewahrung von Belegen und zur Haftung in der künftigen Gesetzgebung geregelt werden müssten. Sie bezieht sich dabei auf eine entsprechende Forderung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates.

Die detaillierte Meinung des KMU-Forums kann in seiner Stellungnahme vom 14. Oktober 2019 nachgelesen werden, die hier verlinkt ist.


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Letzte Änderung 23.10.2019

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