Datenschutz: Ein Leitfaden für Swico-Mitglieder

Nachbildung der Flagge der Europäischen Union mit einem Vorhängeschloss in der Mitte.

(02.05.2018) Am 25. Mai 2018 wird die neue EU-Datenschutzverordnung in Kraft treten. Swico, der Verband der ICT-Anbieter (Informations- und Telekommunikationstechnologien), bietet seinen Mitgliedern einen zweiseitigen Leitfaden zum Thema. 

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) betrifft zahlreiche Schweizer Firmen. Um herauszufinden, ob die Aktivitäten eines Schweizer Unternehmens in den Anwendungsbereich der DSGVO fallen, gilt es zu analysieren, ob die Absicht besteht, Waren oder Dienstleistungen in der EU zu verkaufen, oder ein klarer Wille erkennbar ist, das Verhalten von natürlichen Personen im EU-Raum zu verfolgen. 

In dem Leitfaden wurden verschiedene Quellen zusammengestellt, die den 450 Swico-Mitgliedern, welche 56'000 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von CHF 40 Milliarden erzielen, einen Überblick über die Anwendbarkeit, die Risiken und die Folgen der DSGVO geben. Für die konkrete Anwendung der DSGVO bietet die Swico ausserdem eine Rechtsberatung an. 

Schweizer KMU, die von dieser EU-Verordnung betroffen sind, müssen insbesondere die Kompatibilität ihrer internen Verfahren, Richtlinien, Verträge und Datenschutzerklärungen überprüfen. 

Konkret müssen sie unter anderem die Personen, deren Daten verarbeitet werden, darüber informieren und deren Einverständnis einholen, einen Vertreter in der EU benennen und Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen. Unternehmen, die gegen die EU-Verordnung verstossen, müssen hohe Geldbussen zahlen.


Informationen 

Letzte Änderung 02.05.2018

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