Die Revision des MWST-Gesetzes vereinfacht die Steuer und bringt administrative Entlastungen. Das System der differenzierten Steuersätze wird in Bern noch diskutiert.
Im Juni 2008 hat der Bundesrat einen umfangreichen Entwurf zu einer Änderung des Gesetzes über die Mehrwertsteuer (MWST) vorgelegt. Der Entwurf besteht aus zwei Teilen:
- Teil A. Mit dieser Revision der MWST, die am 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist, wurden mehr als 50 Änderungen eingeführt, welche die Unternehmen administrativ entlasten und den Aufwand für die Entrichtung der Steuern senken sollen.
- Teil B. Der Bundesrat hatte im Auftrag des Nationalrates unter anderem eine Vorlage für eine Reform der MWST mit nur zwei Steuersätzen anstelle der derzeit gültigen drei Sätze erarbeitet. Der Nationalrat und der Ständerat haben diesen Teil der Reform am 23. September 2013 definitiv abgelehnt.
Teil A, seit 2010 in Kraft
Das Parlament hat im Juni 2009 Teil A der Vorlage des Bundesrates mit einigen Änderungen angenommen. Die neuen Bestimmungen und die revidierte MWST-Verordnung sind am 1. Januar 2010 in Kraft getreten.
Die neue MWST räumt mit dem häufig kritisierten Formalismus auf und verbessert die Rechtssicherheit sowie den Vorsteuerabzug. Zudem wurde die Attraktivität der Saldosteuersatzmethode gesteigert: Diese ermöglicht den Unternehmen eine vereinfachte Abrechnung der MWST.
Im September 2009 wurde eine Vorlage zur Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (IV) vom Volk und den Ständen angenommen. Dem Parlamentsbeschluss entsprechend, ist die zeitlich befristete Anhebung der MWST-Sätze am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Die Sätze wurden wie folgt angehoben: