Vereinfachung der Mehrwertsteuer (Teil A: 1.1.2010, Teil B: def. abgelehnt 23.9.2013)

Die Revision des MWST-Gesetzes vereinfacht die Steuer und bringt administrative Entlastungen. Das System der differenzierten Steuersätze wird in Bern noch diskutiert.

Im Juni 2008 hat der Bundesrat einen umfangreichen Entwurf zu einer Änderung des Gesetzes über die Mehrwertsteuer (MWST) vorgelegt. Der Entwurf besteht aus zwei Teilen:

  • Teil A. Mit dieser Revision der MWST, die am 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist, wurden mehr als 50 Änderungen eingeführt, welche die Unternehmen administrativ entlasten und den Aufwand für die Entrichtung der Steuern senken sollen.
  • Teil B. Der Bundesrat hatte im Auftrag des Nationalrates unter anderem eine Vorlage für eine Reform der MWST mit nur zwei Steuersätzen anstelle der derzeit gültigen drei Sätze erarbeitet. Der Nationalrat und der Ständerat haben diesen Teil der Reform am 23. September 2013 definitiv abgelehnt.

Teil A, seit 2010 in Kraft

Das Parlament hat im Juni 2009 Teil A der Vorlage des Bundesrates mit einigen Änderungen angenommen. Die neuen Bestimmungen und die revidierte MWST-Verordnung sind am 1. Januar 2010 in Kraft getreten.

Die neue MWST räumt mit dem häufig kritisierten Formalismus auf und verbessert die Rechtssicherheit sowie den Vorsteuerabzug. Zudem wurde die Attraktivität der Saldosteuersatzmethode gesteigert: Diese ermöglicht den Unternehmen eine vereinfachte Abrechnung der MWST.

Im September 2009 wurde eine Vorlage zur Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (IV) vom Volk und den Ständen angenommen. Dem Parlamentsbeschluss entsprechend, ist die zeitlich befristete Anhebung der MWST-Sätze am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Die Sätze wurden wie folgt angehoben:

Alt Neu
bisher zum Normalsatz von 7,6% steuerbare Lieferungen und Dienstleistungen auf: 8,0%
bisher zum Sondersatz von 3,6% steuerbare Beherbergungsleistungen auf: 3,8%
bisher zum reduzierten Satz von 2,4% steuerbare Lieferungen und Dienstleistungen auf: 2,5%

Die Erhöhung hat auch zu einer entsprechenden Anpassung der Saldosteuersätze sowie der Pauschalsteuersätze für das Gemeinwesen und verwandte Bereiche geführt.

Teil B, ein neues System mit zwei Steuersätzen

Der Bundesrat hatte zunächst vorgeschlagen, einen einheitlichen MWST-Satz von 6,5% einzuführen und die Mehrheit der Steuerausnahmen abzuschaffen. Am 21. Dezember 2011 hat der Bundesrat diesen Teil der Reform abgelehnt und die Erarbeitung eines Zwei-Satz-Modells in Auftrag gegeben, in dem der Grossteil der Steuerausnahmen erhalten bleiben soll.

Der Bundesrat hatte danach im Auftrag des Nationalrates einen Entwurf für eine Reform der MWST mit nur zwei Steuersätzen anstelle der derzeit gültigen drei Sätze erarbeitet. Dieser Entwurf, der nachfolgend beschrieben ist, wurde vom Nationalrat und vom Ständerat am 23. September 2013 definitiv abgelehnt.

Gemäss dem Teil B, würde der Normalsteuersatz demnach bei 8% liegen, der reduzierte Satz zwischen 2,8% und 3,8%. Für den reservierten Dienst der Post, den Wertzeichenverkauf und die Schiedsgerichtsbarkeit würden keine Steuerausnahmen mehr gelten. Leistungen aus folgenden Bereichen wären hingegen weiterhin von der MWST ausgenommen: Gesundheitswesen, Bildungswesen, Kultur, Sportveranstaltungen, wohltätige, Organisationen. Für die Beherbergung in Hotels und Ferienwohnungen sowie für die Gastronomie mit Ausnahme des Verkaufs von alkoholischen Getränken und Tabakwaren würde ein reduzierter Steuersatz gelten.


Informationen

Letzte Änderung 12.08.2015

Zum Seitenanfang

https://www.kmu.admin.ch/content/kmu/de/home/aktuell/gesetzesaenderungen/vereinfachung-der-mehrwertsteuer.html