Unternehmenssteuerreform II: KMU profitieren (1.1.2009)

Am 23. März 2007 hat das Parlament das Unternehmenssteuerreformgesetz II verabschiedet. Nachdem das Referendum dagegen zustande kam, hat die Bevölkerung den Text am 24. Februar 2008 angenommen. Der Bundesrat hat beschlossen, die Mehrheit der Bestimmungen per 1. Januar 2009 in Kraft treten zu lassen.

Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II profitieren die rund 300'000 KMU mit ihren über zwei Millionen beschäftigten Personen von drei massgeschneiderten Massnahmenpaketen:

Massnahmen Vorteil für KMU
Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung
Teilbesteuerung der Dividende für qualifizierte Beteiligungen, bei der direkten Bundessteuer zu 60% im Privatvermögen und zu 50% im Geschäftsvermögen Mildert die wirtschaftliche Doppelbelastung des ausgeschütteten Unternehmensgewinns und stellt anderen Unternehmen Kapital für wirtschaftlich sinnvolle Investitionen zur Verfügung.
Ausweitung des Beteiligungsabzugs Weitere Milderung der wirtschaftlichen Dreifachbelastung auf Stufe Unternehmen.
Abbau von substanzzehrenden Steuern
Anrechnung der Gewinn- an die Kapitalsteuer bei den Kantonen Reduziert die Steuerlast bei der Kapitalsteuer.
Einführung des Kapitaleinlageprinzips Ermöglicht die steuerfreie Rückzahlung der von Anteilseignern erbrachten offenen Kapitaleinlagen einschliesslich des bisher steuerbaren Agios.
Entlastungen bei der Emissionsabgabe Verbilligt die Beschaffung von Eigenkapital für Genossenschaften durch die Erhöhung des Freibetrags.
Entlastung von Personenunternehmen in Übergangsphasen
Ausweitung der Ersatzbeschaffung Erleichtert die steuerfreie Übertragung von stillen Reserven bei der Neuausrichtung des Betriebs.
Vorteilhaftere Bewertung von Wertpapieren im Geschäftsvermögen Reduziert die Vermögenssteuer und den administrativen Aufwand bei der Steuererklärung.
Steueraufschub bei Übertragung von Liegenschaften vom Geschäfts- ins Privatvermögen Die Besteuerung von Gewinnen kann aufgeschoben werden, bis sie tatsächlich realisiert werden.
Aufschub der Besteuerung stiller Reserven bei Erbteilung Unterstützt die Weiterführung des Unternehmens durch Erben.
Entlastung der Liquidationsgewinne Entlastet Selbständigerwerbende bei definitiver Aufgabe ihrer Erwerbstätigkeit durch steuerliche Milderung der Liquidationsgewinne.

Letzte Änderung 13.08.2015

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