Revision des Lebensmittelgesetzes

Das Parlament hat am 20. Juni 2014 die Reform des Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände verabschiedet. Bevor sie in Kraft treten kann, müssen noch 26 Verordnungen angepasst werden.

Das Schweizer Recht im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände wird an das europäische Recht angeglichen. Das Parlament hat zu diesem Zweck am 20. Juni 2014 eine grosse Reform verabschiedet. Es müssen noch 26 Verordnungen angepasst und eine neue geschaffen werden, dann kann das revidierte Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (LMG) am 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), das für die Anwendung der Revision zuständig ist, wird sich insbesondere auf die Umsetzung der erleichterten Selbstkontrolle in kleinen und mittelgrossen Betrieben konzentrieren. Es wird die entsprechenden Modalitäten unter Berücksichtigung der Prinzipien der Lebensmittelsicherheit definieren. Ein anderes wichtiges Element ist die Transparenz hinsichtlich der Herkunft der Rohstoffe, die Gegenstand einer neuen Verordnung sein wird.

Ziel der Reform

Die am 20. Juni 2014 vom Parlament verabschiedete Reform soll die technischen Vorschriften der Schweiz dahingehend anpassen, dass sie denen der Europäischen Union (EU) entsprechen. Für die Schweiz geht es zum einen darum, den Warenaustausch mit den Nachbarländern zu vereinfachen, zum anderen sollen bestimmte Formalitäten, die für die Schweizer Unternehmen und Behörden eine hohe Belastung darstellen, erleichtert werden. Die Reform umfasst sechs Hauptachsen:

  • Übernahme der Begriffe aus dem Europäischen Gemeinschaftsrecht (EG-Recht)
  • Einführung des Täuschungsverbots für bestimmte Gebrauchsgegenstände
  • explizite Verankerung des Vorsorgeprinzips im LMG
  • Abschaffung der Toleranzwerte für Mikroorganismen sowie für Fremd- und Inhaltsstoffe
  • Abschaffung des Positivprinzips
  • Aufnahme von Dusch- und Badewasser in den Geltungsbereich des Lebensmittelgesetzes

Alle Bestimmungen finden Sie in der endgültigen Version des Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (s.u.).

Parlamentsdebatten

Die Beratungen über die Revision haben im Parlament für lebhafte Diskussionen gesorgt, insbesondere über die Pflicht, die Herkunft der Rohstoffe von vorverpackten Lebensmitteln zu deklarieren. Weitere Hürden waren der verpflichtende Aushang der Ergebnisse der Kontrollen von Lebensmittelinspektoren in den Restaurants und die Einführung von Einschränkungen in der Werbung für Lebensmittel mit sehr hohem Fett- und Zuckergehalt. Am Ende wurden diese drei Vorschläge von den Parlamentariern abgelehnt.

Weitere Ergebnisse der vom Nationalrat und vom Ständerat diskutierten Themen waren die Beschlüsse, ein Verkaufsverbot für an Tieren getestete Kosmetika einzuführen und die Möglichkeit der Beschau für an Fleischereien und Restaurants verkauftes Wild, das bei der Jagd erlegt wurde, vorzuschreiben. Die Protokolle der Debatten sind auf der Website des Parlaments einzusehen.


Informationen

Letzte Änderung 01.10.2015

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