Revision der schweizerischen Chemikalienverordnung (1.2.2009)

Das schweizerische Chemikalienrecht wurde am 1. August 2005 mit den entsprechenden europäischen Vorschriften harmonisiert. Dabei ging es zum einen um eine Anpassung an die Entwicklung der Kenntnisse und technischen Verfahren, zum anderen um die Beseitigung von nichttarifären Handelshemmnissen im Zusammenhang mit unterschiedlichen Anforderungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) in Bezug auf das Inverkehrbringen von chemischen Stoffen und Zubereitungen. Eine erste Revision der Chemikalienverordnung (ChemV) trat am 1. April 2007 in Kraft. Diese Revision war im Rahmen einer Anpassung an die Entwicklung der europäischen Richtlinien im Bereich der Chemikalien erforderlich. Ausserdem mussten einige Bestimmungen der Verordnung entsprechend den bis dahin gemachten Erfahrungen geändert oder präzisiert werden.

Am 1. Juni 2007 wurde die europäische Gesetzgebung im Bereich der chemischen Substanzen mit dem Inkrafttreten der REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) tiefgreifend verändert. Aufgrund dieser neuen Verordnung stimmen bestimmte Aspekte der schweizerischen Gesetzgebung nicht mehr mit dem europäischen Recht überein. Die REACH-Verordnung ist in erster Linie darauf ausgerichtet, dass mehr Informationen über die Eigenschaften der bestehenden Stoffe vorliegen. Eine bedeutende Änderung bezieht sich auch auf die Rolle und die Verantwortlichkeiten des Herstellers und des nachgeschalteten Anwenders. Eine Anpassung der schweizerischen Gesetzgebung in diesen Bereichen erfordert eine Gesetzesänderung. Die Bundesverwaltung hat Abklärungen in diesem Sinn unternommen, bisher wurde jedoch noch kein konkreter Entwurf in die Vernehmlassung geschickt.

Mit der REACH-Verordnung werden auch Änderungen in bestimmten Bereichen eingeführt, die durch die ChemV geregelt werden. Dazu gehören beispielsweise neue Methoden für die Beurteilung der Gefahren, neue Definitionen und Vorschriften für Stoffe mit besorgniserregenden Eigenschaften sowie detailliertere Kriterien für die Bewertung und die Kommunikation im Zusammenhang mit Gesundheits- und Umweltrisiken. In seinem Entscheid vom 31. Oktober 2007 im Zusammenhang mit der Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) legte der Bundesrat fest, dass die ChemV revidiert werden müsse. Damit sollen Abweichungen von der EU-Gesetzgebung beseitigt werden und in denjenigen Bereichen, die von unseren Rechtsvorschriften abgedeckt werden, soll eine Annäherung an die REACH-Anforderungen erfolgen.

Das Bundesamt für Gesundheit hat einen Entwurf für die Teilrevision von 7 Verordnungen im Zusammenhang mit den Chemikalien ausgearbeitet. Die interessierten Kreise konnten vom 20. Februar bis 5. Mai 2008 dazu Stellung nehmen. Anschliessend wurde der Entwurf überarbeitet. Die definitive Fassung wurde vom Bundesrat angenommen. Die neue Bestimmungen sind am 1. Februar 2009 in Kraft getreten.


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Letzte Änderung 22.03.2017

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