Das Kartellrecht wird nicht geändert

Der Nationalrat hat es zum zweiten Mal abgelehnt, eine Revision des Kartellgesetzes vorzunehmen, womit der Reformvorschlag vom Tisch ist.

Am 17. September 2014 hat der Nationalrat die Botschaft zur Revision des Kartellgesetzes (KG) endgültig abgelehnt. Die Revisionsvorlage, die der Bundesrat am 22. Februar 2012 verabschiedet hatte, sollte u.a. die Bekämpfung horizontaler (zwischen Lieferanten) und vertikaler (zwischen Produzenten und Vertriebspartnern) Abreden verstärken. Sie sollte an zwei weitere Revisionen des KG aus den Jahren 1995 und 2003 anschliessen.

Die vom Bundesrat gewollte Revision sah unter anderem folgende Punkte vor:

  • eine Reform der institutionellen Ausgestaltung der Wettbewerbsbehörden: Es sollte eine unabhängige Wettbewerbsbehörde geschaffen werden, welche Untersuchungen durchführen und ihre Ergebnisse einem unabhängigen Gericht erster Instanz vorlegen sollte;
  • eine Reihe von Bestimmungen, welche die Verfahren beschleunigen sollten: fünf Arten von Abreden hätten direkt bestraft werden können (Änderung von Art. 5 KG); die Zahl der Schritte, bis eine Strafe wegen Beeinträchtigung des Wettbewerbs verhängt wird, wäre von vier auf zwei reduziert worden;
  • eine Stärkung des zivilrechtlichen Wegs im KG mit der Erweiterung der Klagelegitimation auf die privaten und öffentlichen Haushalte;
  • die Annahme des in Europa weit verbreiteten SIEC-Tests (Significant Impediment to Efficient Competition) sowie eine Vereinfachung der Kontrolle von Zusammenschlüssen bei international tätigen Unternehmen;
  • eine Möglichkeit, die Strafen zu mindern, wenn das Unternehmen über ein effizientes Programm zur Bekämpfung der Verstösse gegen das Kartellrecht (Compliance-Programm) verfügt usw.

Der Ständerat, der für eine Revision des Kartellgesetzes war, hatte ebenfalls eine Bestimmung zum Reformentwurf hinzugefügt. Darin ging es darum, der Wettbewerbskommission (WEKO) zu erlauben, Unternehmen zu sanktionieren, die Schweizer Käufern auf ausländischen Märkten ihre Produkte zu höheren Preisen anbieten, weil die Schweiz das Bestimmungsland sei.

Die übrigen Bestimmungen, die in der Revision des Kartellgesetzes vorgesehen waren, sowie eine Zusammenfassung der Entscheidungen in den beiden Kammern können auf der Website des Parlaments nachgelesen werden.


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Letzte Änderung 01.10.2015

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