Umsetzung der revidierten Empfehlungen gegen Geldwäscherei (2012)

Das Gesetz über die Umsetzung der revidierten Empfehlungen der GAFI, die eine intensivere Bekämpfung der Geldwäscherei zum Ziel haben, liegt dem Parlament vor.

Im Februar 2013 hatte der Bundesrat zu zwei Vorlagen für eine Revision der schweizerischen Gesetzgebung gegen Geldwäscherei eine Vernehmlassung eröffnet. Die erste betraf die Umsetzung der revidierten internationalen Empfehlungen für die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (2012 revidierte Empfehlungen der Groupe d'action financière). Die zweite zielte auf eine Ausweitung der Sorgfaltspflicht, um zu verhindern, dass Finanzintermediäre nicht versteuerte Vermögenswerte in der Schweiz annehmen.

Die beiden in die Vernehmlassung gebrachten Texte wurden dem KMU-Verträglichkeitstest unterzogen. Der Test, der von der Expertengruppe Forum KMU durchgeführt wurde, soll den schweizerischen Gesetzgeber über die besondere Situation der KMU informieren und dafür sorgen, dass dieser die Bedürfnisse der KMU bei der Ausarbeitung neuer Regulierungen berücksichtigt.

Erfüllung der GAFI-Anforderungen

Die Groupe d'action financière (GAFI) ist das wichtigste internationale Gremium für die Bekämpfung der Geldwäscherei, der Terrorismusfinanzierung und neu auch der Finanzierung von Massenvernichtungswaffen. Die GAFI hat ihre Empfehlungen in den Jahren 2003 und 2012 umfassend geprüft und revidiert.

Die Gesetzgebung der Schweiz erfüllt die neuen Anforderungen der GAFI zwar bereits weitgehend, jedoch sind einige Anpassungen nötig, welche durch ein Gesetz über die Umsetzung erfolgen sollen. Die entsprechende Gesetzesvorlage wurde im Dezember 2013 ans Parlament geleitet.

Gesetz ans Parlament geleitet

Der Bundesrat hat die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über die Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d'action financière (GAFI) am 13. Dezember 2013 zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Änderungen betreffen die folgenden sieben Punkte:

  • Verbesserung der Transparenz bei den juristischen Personen und den Inhaberaktien
  • Verschärfung der Pflichten der Finanzintermediäre bei der Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen
  • Ausdehnung des Begriffs der politisch exponierten Personen (PEP) auf inländische PEP sowie auf PEP von zwischenstaatlichen Organisationen sowie Einführung entsprechender risikobasierter Sorgfaltspflichten
  • Einführung einer Vortat für schwere Fälle im Bereich der direkten Steuern und Ausweitung des geltenden Straftatbestands des Schmuggels im Zollbereich auf die indirekten Steuern
  • Obligatorischer Beizug eines Finanzintermediärs für Barzahlungen über CHF 100‘000 beim Kauf von beweglichen Gütern und Immobilien
  • Erhöhung der Wirksamkeit des Verdachtsmeldesystems
  • Verbesserung der Umsetzung des GAFI-Standards bezüglich der Finanzsanktionen im Zusammenhang mit Terrorismus und Terrorismusfinanzierung

Vorlage zu den erweiterten Sorgfaltspflichten sistiert

Der Bundesrat hat im November 2013 angesichts der Vernehmlassungsergebnisse beschlossen, die zweite im Februar 2013 in die Vernehmlassung gebrachte Vorlage zur Ausweitung der Sorgfaltspflichten vorerst auf Eis zu legen. Die Regierung hatte diese Revision des Bundesgesetzes über die Geldwäscherei (GwG) geplant, um die Annahme nicht versteuerter Vermögenswerte zu verhindern.

Der Bundesrat hielt es für sinnvoller, den Abschluss möglicher Abkommen über den automatischen Informationsaustausch zwischen der Schweiz und ihren Partnerstaaten abzuwarten, bevor eine Diskussion über neue Sorgfaltspflichten geführt wird.

Letzte Änderung 12.08.2015

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