Schutz spezieller Risikogruppen
Einige Arbeitnehmende bedürfen aufgrund ihres Alters oder ihres Gesundheitszustandes besonderer Aufmerksamkeit oder einer verringerten Arbeitsbelastung.
Bestimmte Personen können sich im Vergleich zur Mehrheit der Mitarbeitenden an ihrem Arbeitsplatz in einer geschwächten Position befinden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sich zu vergewissern, dass die Arbeit, die von ihnen verlangt wird, mit ihren Fähigkeiten in Abhängigkeit von ihrem Alter oder Gesundheitszustand vereinbar ist und sie nicht diskriminiert werden.
Mehr Wissen
Betreuung von Alkohol- und Drogenabhängigen
Alkohol und andere Suchtmittel beeinträchtigen die Gesundheit der Betroffenen sowie die gemeinsame Arbeit.
Schwangere und stillende Frauen: Gesundheit hat Vorrang vor Arbeit
Am Arbeitsplatz muss der Arbeitgeber die Gesundheit von schwangeren Frauen und von Babys in allen Phasen der Schwangerschaft und in der Stillzeit schützen.
Junge/ältere Arbeitnehmende
Junge und ältere Arbeitnehmende bilden zwei besonders gefährdete Gruppen, die im Betrieb einer Sonderbehandlung bedürfen.