Konkurs des Unternehmens: Was Sie dabei beachten müssen
In Konkurs geraten Unternehmen, die ihre Schulden nicht mehr zurückzahlen können. Das Verfahren kann entweder durch das Unternehmen selbst oder durch seine Gläubiger eingeleitet werden.
Zum Konkurs kommt es, wenn ein Unternehmen überschuldet ist, das heisst, wenn der Wert seiner Vermögensgegenstände, also seine Aktiven, die Summe seiner Schulden nicht mehr deckt. Hat der Verwaltungsrat gute Gründe anzunehmen, dass sich das Unternehmen in einer solchen Situation befindet, ist er verpflichtet, dies dem Richter mitzuteilen (Art. 725 OR). Der Konkurs kann auch durch einen externen Gläubiger eingeleitet werden. Jedes fruchtlose Betreibungsverfahren führt automatisch zu einer Konkurseröffnung (siehe Art. 43 SchKG).
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Finanzielle und andere Folgen eines Konkurses
Ein Konkurs hat schwerwiegende Folgen für die Unternehmenden und ihre Angestellten. Doch man kann seine Lehren daraus ziehen und mit neuen Ideen wieder durchstarten.
Einleitung eines Konkurses: Ablauf
Wie überführt man ein Unternehmen in einen Konkurs? Das Verfahren erfolgt zunächst über einen Richter und anschliessend über eine enge Zusammenarbeit mit dem Konkursamt.
Ablauf des Konkursverfahrens nach dem Konkursurteil
Wie geht das Verfahren nach dem Konkursurteil weiter? In diesem Moment beginnt die Liquidation des Unternehmens, an deren Ende seine Löschung steht.
Konkurs aufgrund von Mängeln in der Organisation
Zu dieser Form des Konkurses kommt es in der Regel erst, wenn ein Unternehmen seine Aktivität bereits eingestellt hat. Aus wirtschaftlicher Sicht ist sie daher nicht von Bedeutung.
Privatkonkurs für zahlungsunfähige Personen
Jede Person, ob Handel treibend oder nicht, kann sich beim Gericht zahlungsunfähig erklären. Der Richter kann dann ein Konkursverfahren eröffnen.