"Indien gehört zu den attraktivsten Märkten für Schweizer Unternehmen"
Das im März 2024 unterzeichnete Freihandelsabkommen mit Indien verschafft Schweizer KMU einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten aus der EU und dem Vereinigten Königreich. Voraussetzung ist jedoch, mögliche Herausforderungen frühzeitig zu erkennen, erklärt Deepti Sharma, Leiterin der Region Indien und Südostasien bei Switzerland Global Enterprise.
Das Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (TEPA) zwischen der EFTA (der auch die Schweiz angehört) und Indien ist am 1. Oktober 2025 in Kraft getreten. Für zahlreiche Produkte wurden die Zölle abgeschafft oder gesenkt. Schweizer Exportunternehmen können dadurch Einsparungen von schätzungsweise bis zu rund 167 Millionen Franken erzielen. In einer Zeit, in der viele Unternehmen ihre Lieferketten absichern und neue Absatzmärkte erschliessen möchten, bietet das Abkommen mit dem bevölkerungsreichsten Land der Welt einen wichtigen Vorteil für Schweizer KMU. Indien ist die viertgrösste Volkswirtschaft der Welt und verzeichnet ein jährliches Wirtschaftswachstum von 6 bis 7 %. Wer in Indien erfolgreich Fuss fassen will, muss jedoch einen stark fragmentierten Markt, teilweise komplexe Compliance-Vorgaben sowie die Bedeutung verlässlicher Partnerschaften verstehen, betont Deepti Sharma, Leiterin der Region Indien und Südostasien bei Switzerland Global Enterprise.
Lässt sich knapp zwei Jahre nach der Unterzeichnung und neun Monate nach dem Inkrafttreten des TEPA bereits eine erste Bilanz ziehen?
Deepti Sharma: Seit der Unterzeichnung des Abkommens ist eine deutliche Belebung des Marktes zu beobachten. Indien zählt heute zu den attraktivsten Auslandsmärkten für Schweizer Unternehmen. 2024 und 2025 gehörte das Land gemessen an der Anzahl der Anfragen an Switzerland Global Enterprise (S-GE) zu den drei wichtigsten Zielmärkten weltweit. Zuvor lag Indien lediglich auf dem zehnten Platz. TEPA ersetzt zwar keinen klar definierten Markteintrittsplan, stärkt jedoch die Wettbewerbsvorteile der Unternehmen, die sich entsprechend darauf vorbereiten.
Welche Branchen profitieren besonders von diesem Abkommen?
Sharma: Analysen von S-GE zeigen, dass Schweizer Unternehmen aus den Bereichen Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM), Mobilität, Medizintechnik, Pharmaindustrie, chemische Industrie und Uhrenindustrie gut positioniert sind, um von den neuen Rahmenbedingungen zu profitieren. Auch weitere Branchen mit hoher Wertschöpfung, etwa Halbleiter, Elektronik, Photonik und Raumfahrttechnologien, verzeichnen in Indien ein rasantes Wachstum. Schweizer Unternehmen, die in diesen Bereichen tätig sind, können ebenfalls nur davon profitieren, die Chancen dieses Marktes zu erkunden.
Welche Herausforderungen begegnen Schweizer Unternehmen am häufigsten beim Markteintritt in Indien?
Sharma: Manche Unternehmen betrachten Indien als einen einheitlichen Markt. Tatsächlich handelt es sich jedoch um ein Land mit fast 1,5 Milliarden Einwohnerinnen und Einwohnern, das sich in verschiedene regionale Märkte gliedert. Je nach Region unterscheiden sich die regulatorischen Rahmenbedingungen, die Geschäftspraktiken und die Erwartungen der Kundschaft. Zudem unterschätzen Unternehmen häufig die Komplexität der Compliance-Anforderungen. Neben den nationalen Registrierungsverfahren für Produkte und Dienstleistungen können je nach Region zusätzliche Vorgaben gelten. Eine weitere wichtige Entscheidung betrifft das passende Markteintrittsmodell – sei es über einen Vertriebspartner, ein Joint Venture mit einem indischen Unternehmen oder eine eigene Tochtergesellschaft. Auch die Rekrutierung geeigneter Mitarbeitender und die Bindung der besten Talente kann für ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen sehr zeitaufwendig sein. Umso wichtiger ist eine sorgfältige Planung des Markteintritts, beispielsweise mit Unterstützung von Organisationen wie der S-GE, die auf internationale Geschäftsentwicklung spezialisiert sind.
Welche vertraglichen Risiken sollten Unternehmen besonders beachten?
Sharma: Zahlungsbedingungen und Ausstiegsklauseln für den Fall einer Vertragsauflösung sollten keinesfalls vernachlässigt werden. Zudem empfehlen wir, Fragen zum Schutz des geistigen Eigentums frühzeitig zu klären, insbesondere bei Joint Ventures oder Partnerschaftsvereinbarungen. Auch der Vertriebsvertrag mit einem lokalen Partner sollte das Vertragsgebiet sowie allfällige Wettbewerbsverbote klar regeln. Ausserdem empfiehlt es sich, möglichst früh festzulegen, welcher Gerichtsstand im Streitfall zuständig ist. So kann der Vertrag beispielsweise dem Schweizer Recht unterstellt oder ein Gerichtsstand in einem Drittstaat vereinbart werden. Welche Lösung sich am besten eignet, hängt jedoch von den Bedürfnissen und Zielen des jeweiligen Unternehmens ab.
Wie lässt sich ein Vertrag im Streitfall durchsetzen? Kann man sich auf die lokalen Behörden verlassen?
Sharma: Der beste Schutz ist die Wahl eines verlässlichen Partners und eine gute praktische Kenntnis des Marktes. Unternehmen können sich dabei von der S-GE oder dem Swiss Business Hub India bei der Evaluation potenzieller Geschäftspartner unterstützen lassen. Bei regulatorischen oder betrieblichen Problemen, etwa bei Zahlungsverzug, können sie sich zudem an die Schweizer Botschaft in Neu-Delhi oder an das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) wenden. In der Praxis lassen sich viele Situationen jedoch durch persönliche Gespräche vor Ort oder mit Unterstützung eines lokalen Partners lösen. Der indische Markt ist nach wie vor stark von persönlichen Beziehungen geprägt. Nach unserer Erfahrung werden Schiedsverfahren oder Gerichtsprozesse nur selten in Anspruch genommen.
Indien hat inzwischen auch Freihandelsabkommen mit der EU und dem Vereinigten Königreich abgeschlossen, die in den kommenden Monaten in Kraft treten werden. Welchen Wettbewerbsvorteil haben die EFTA-Staaten, darunter die Schweiz, weiterhin?
Sharma: Schweizer Unternehmen profitieren bereits heute von der Abschaffung der Zölle auf 39% der Zolltariflinien. Das verschafft ihnen einen zeitlichen Vorsprung beim Ausbau ihrer Marktanteile. Für einige Nischenprodukte gelten zwar weiterhin Zölle, diese wurden jedoch deutlich reduziert. Schweizer Weine werden beispielsweise heute mit 75% statt wie bisher mit 150% verzollt. Über die Schweizerisch-Indische Handelskammer, die Branchenverbände und die kantonalen Handelskammern können sich Unternehmen über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden halten und Zugang zu den entsprechenden Netzwerken erhalten.
