Implementierung des Risikomanagementkonzepts
Jetzt, da erforderliche Grundsätze und Richtlinien werden erstellt wurden, wird das Risikomanagementkonzept wird implementiert.
Im Projektverlauf werden Grundsätze und Richtlinien erstellt, um alle Entscheidungen und Prozesse zusammenzufassen. Diese Dokumente werden durch die Firmenleitung und das Management freigegeben. Sie dienen zusätzlich den Mitarbeitenden des Unternehmens als Grundlage bei der Wahrnehmung ihrer Risikomanagementverantwortung.
Die definierten Massnahmen aus der Phase "Risikomanagementprozess" werden nun umgesetzt. Ein wichtiges Kernelement ist die fortlaufende Überwachung der Umsetzung sowie deren Berichterstattung, für welche die Risikoverantwortlichen verantwortlich sind. Zuhanden der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrats müssen periodisch Zusammenfassungen aller Risiken mit Angabe des Umsetzungsstatus der definierten Massnahmen erstellt werden.
Offenlegung im Geschäftsbericht
Die neuen gesetzlichen Bestimmungen (Art. 961c OR) verpflichten die Unternehmen, im Anhang des Geschäftsberichts Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung zu machen.
Bei den Angaben betreffend die Durchführung einer Risikobeurteilung wird zwischen dem Risikobeurteilungsprozess und den Risiken selbst unterschieden.
Informationen zum Risikobeurteilungsprozess betreffen den Prozess selbst und die Struktur der Risikobeurteilung beziehungsweise des allfälligen Risikomanagements. Sie werden mit der Darlegung der Massnahmen ergänzt, die sich aus den identifizierten Risiken ergeben. Folgende Punkte sind entsprechend in der Berichterstattung zu berücksichtigen:
Es sind drei Stufen der Offenlegung möglich:
- Generelle Informationen zu den vom Verwaltungsrat als mit höchster Priorität zu betrachtenden Risiken
- Zusätzliche Informationen zu den wesentlichen identifizierten spezifischen Risiken mit direktem Einfluss auf den Jahresabschluss
- Zusätzliche Informationen zu den wesentlichen spezifischen Geschäftsrisiken
Unternehmen mit eingeschränkter Revisionspflicht können ihre Berichterstattung auf wenige generelle Kommentare ihres Risikobeurteilungsprozesses beschränken.
Firmen mit ordentlicher Revision müssen eine detailliertere Darstellung ihres Risikobeurteilungsprozesses sowie Informationen zu identifizierten Risiken offenlegen.
Beispiel einer möglichen Offenlegung des Risikobeurteilungsprozesses:

Mehr Wissen
Welchen Umfang soll das Risikomanagement haben?
Reicht es, beim Risikomanagement den Mindeststandard zu erfüllen? Wer es verbessern möchte, kann in diesem Prozess zusätzliche Phasen durchlaufen.