Handelsregister: Rechte und Pflichten für KMU
Das Handelsregister ist eine von den Kantonen verwaltete öffentliche Datenbank. Es enthält Informationen zur Rechtsform, zu den Eigentumsverhältnissen und zur Geschäftsführung der dort eingetragenen Unternehmen und Rechtspersonen.
Das Handelsregister macht die rechtlichen Verhältnisse von Unternehmen öffentlich und damit auch transparent. Im Gesetz ist es in der Handelsregisterverordnung (HRegV) geregelt.
Die Pflicht, sich selbst namentlich im Handelsregister anzumelden, gilt für:
- Einzelfirmen ab CHF 100'000 Jahresumsatz
- Kollektivgesellschaften
- Kommanditgesellschaften
- Vereine, die ein Gewerbe betreiben
- Zweigniederlassungen ausländischer und schweizerischer Unternehmen
Die Pflicht zur Eintragung durch einen Notar gilt für:
- Aktiengesellschaften (AG
- Kommanditaktiengesellschaften
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Genossenschaften
- Vereine, die ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben
- Stiftungen (Ausnahme: Familien- und kirchliche Stiftungen)
Organisation
Der Bund nimmt die Oberaufsicht wahr und führt ein Zentralregister. Dieses wird täglich aktualisiert und ist über den zentralen Firmenindex Zefix zugänglich. Das Führen des Handelsregisters obliegt jedoch den Kantonen. Diese müssen über mindestens ein Handelsregister verfügen.
Zurzeit zählt man in der Schweiz 28 Handelsregisterämter: drei im Kanton Wallis, ansonsten eines pro Kanton bzw. Halbkanton. Bei ihnen können alle Personen kostenlos Registerauszüge zu einem Unternehmen erhalten. Juristische Personen können zudem gegen Gebühr die Statuten einsehen. Registerauszüge können auch online, über das Portal Zefix, abgerufen werden.
Das Schweizerische Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert die neuesten amtlichen Informationen und gesetzlichen Bekanntmachungen.
Neuunternehmerinnen oder Neuunternehmer werden oft von privaten Registern kontaktiert. Ein solcher Eintrag bringt nur wenig, kostet aber meistens viel Geld.
Pflichten...
Mit dem Eintrag ins Handelsregister unterliegt das Unternehmen der Betreibung auf Konkurs (Art. 39 Abs. 1 SchKG). Das heisst: Ein einzelner Gläubiger kann mit seinem Antrag bewirken, dass das ganze Vermögen in eine Konkursmasse gelangt, woraus alle Gläubiger im Verhältnis ihrer Forderungen zu bedienen sind. Das bedeutet die Totalliquidation der Gesellschaft.
...und Rechte
Die Vorteile eines Handelsregistereintrags dürften die Pflichten überwiegen. So ist der Name des Unternehmens (die Firmenbezeichnung) geschützt. Dieser Schutz ist begrenzt:
- Einzelfirmen auf den Ort des Geschäftssitzes
- AGs, GmbHs, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften mit Personennamen, auf die ganze Schweiz
Wettbewerbsrechtlich kann sich unter Umständen ein Konflikt zwischen einer rechtlich geschützten Marke und einer später eingetragenen Firma ergeben. Um dies zu vermeiden, sollte im Markenregister des Eidgenössischen Instituts für geistiges Eigentum überprüft werden, ob identische oder ähnliche Marken eingetragen sind (Schweizerische Schutzrechtdatenbank (Swissreg)).
Der Handelsregistereintrag gibt Geschäftspartnern Einblick in die rechtlichen Verhältnisse des Unternehmens. Der Eintrag erhöht die Kreditwürdigkeit des Unternehmens, weil die Gläubiger im Fall eines Konkurses besser geschützt sind.
Mehr Wissen
Anmeldung eines Unternehmens im Handelsregister
Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften können online gegründet und ins Handelsregister eingetragen werden. Für Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) ist dieser Service eingeschränkt verfügbar.
Kostenpflichtiger Eintrag ins Handelsregister
Die Kosten eines Handelsregistereintrags hängen stark von der gewählten Rechtsform des Unternehmens ab.
Sitz oder Adresse eines Unternehmens ändern
Die Änderung des Firmensitzes muss dem zuständigen Handelsregisteramt gemeldet werden. Die Modalitäten hängen davon ab, wo das Unternehmen ursprünglich ansässig war und welcher neue Standort gewünscht ist.
Registereintrag: Vorsicht vor Trittbrettfahrern
Der Eintrag im Handelsregister hat häufig Anfragen von privaten Firmenverzeichnissen zur Folge, die sich als offizielle Plattformen ausgeben.