Bis Anfang 2027 soll ein Vorentwurf zur KI-Regulierung ausgearbeitet werden

(23.09.2026) Mit der Unterzeichnung der Konvention des Europarats zu künstlicher Intelligenz (KI) hat sich die Schweiz verpflichtet, die notwendigen Änderungen im Schweizer Recht vorzunehmen, um die Position des Landes als Innovationsstandort zu festigen, die Grundrechte zu wahren und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die künstliche Intelligenz zu stärken.
Eine Vernehmlassungsvorlage wird im Frühjahr 2027 vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ausgearbeitet. Darin sollen insbesondere Fragen der Transparenz, des Datenschutzes, der Nichtdiskriminierung und der Überwachung behandelt werden.
Bislang gibt es in der Schweiz keine spezifischen, bereichsübergreifenden Rechtsvorschriften zur KI. Diese Technologie entwickelt sich dennoch nicht in einem rechtlichen Vakuum. Es gilt der allgemeine Rechtsrahmen, und die Unternehmen sind verpflichtet, die bestehenden Gesetze wie das Datenschutzgesetz (DSG) sowie die branchenspezifischen Vorschriften einzuhalten.
Darüber hinaus unterliegen Schweizer Unternehmen, die KI-Systeme oder -Modelle für allgemeine Zwecke auf dem Markt der Europäischen Union in Verkehr bringen, der europäischen KI-Verordnung (EU AI Act). Anbieter und Betreiber aus Drittländern können ebenfalls dieser Verordnung unterliegen, wenn die von einem KI-System generierten Ergebnisse in der EU genutzt werden. Zu beachten ist, dass die Transparenzbestimmungen aus dem EU AI Act seit August 2026 gelten. Sie verlangen insbesondere, dass Deepfakes und mit KI generierte oder veränderte Texte von öffentlichem Interesse deutlich gekennzeichnet werden. Die Bürgerinnen und Bürger müssen zudem informiert werden, wenn sie mit einem interaktiven KI-System wie beispielsweise einem Chatbot interagieren.