Auswahl Rechtsform: Wie findet man für sein KMU die ideale Rechtsform?
Wer ein Unternehmen gründen oder umstrukturieren will, muss sich für eine Rechtsform entscheiden. Aber nicht jede Rechtsform passt zu jedem Unternehmen.
In dieser Rubrik finden künftige Unternehmerinnen und Unternehmer alle wichtigen Informationen, um aus den verschiedenen Optionen diejenige Rechtsform auszuwählen, welche für ihre Firma am besten geeignet ist.
In der Schweiz haben KMU am häufigsten eine der folgenden drei Rechtsformen: Einzelfirma, Aktiengesellschaft (AG) und Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Personen- und Kapitalgesellschaften unterscheiden sich hauptsächlich in Bezug auf das eingegangene Risiko. Wer alle Risiken allein tragen will und kann sowie bereit ist, mit seinem Privatvermögen für allfällige Forderungen zu haften, kann sich einfach als Einzelfirma im Handelsregister eintragen lassen. Unternehmende, die mit Kolleginnen oder Kollegen starten, sind dagegen mit der Gründung einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft besser beraten.
Wer finanziell weniger Unternehmerrisiko eingehen will, beschränkt dies durch die Gründung einer Kapitalgesellschaft auf einen bestimmten Betrag, etwa mittels einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Aktiengesellschaft (AG). Auch als Verein oder Genossenschaft kann man eine unternehmerische Tätigkeit aufnehmen.
Folgende Kriterien sollten beim Entscheid berücksichtigt werden:
- Kapital: Gründungskosten, Kapitalbedarf und vorgeschriebenes Mindestkapital sind je nach Rechtsform verschieden. Gerade der Kapitalbedarf des laufenden Jahres und der nächsten 3 bis 5 Jahre sollte in die Überlegungen einfliessen.
- Risiko/Haftung: Als Faustregel gilt: Je höher das Unternehmerrisiko oder der finanzielle Einsatz, desto mehr spricht für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
- Unabhängigkeit: Je nach Rechtsform ist der Handlungsspielraum mehr oder weniger stark begrenzt. Wer ein Unternehmen gründet, muss entscheiden, ob er alleine oder mit Partnern arbeiten will und ob er reine Kapitalgeber oder mitgestaltende Partner vorzieht.
- Steuern: Je nach Gesellschaftsform werden Geschäftseinkünfte und -vermögen des Unternehmens und des Eigentümers getrennt oder zusammen besteuert. Tendenziell werden hohe Gewinne bei Kapitalgesellschaften weniger hoch besteuert als bei Personengesellschaften oder Einzelunternehmungen.
- Soziale Sicherheit: Gewisse Sozialversicherungen sind je nach Rechtsform obligatorisch, freiwillig oder gar inexistent. So sind Inhaber einer Einzelfirma nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert, und der Beitritt in eine Pensionskasse ist freiwillig. Bei AG und GmbH hingegen gelten auch geschäftsführende Unternehmende als angestellt und sind somit sozialversichert.
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Aktiengesellschaft: Vorteile
Eine Aktiengesellschaft (Art. 620-763 OR) kann durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen gegründet werden. Diese bringen ein bestimmtes Kapital ein, das in Teilsummen (die Aktien) zerlegt ist.
GmbH: Haftung, Stammkapital, Gründung
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) (Art. 772-827 OR) ist eine Mischform aus Aktien- und Kollektivgesellschaft. In der Schweiz ist sie eine der häufigsten Rechtsformen.
Verein: Gewerbe ohne Gewinnorientierung
Auch ein Verein (Art. 60-79 ZGB) kann ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben. Doch muss er einen "ideellen Zweck" verfolgen.
Kollektivgesellschaft: Überblick
Schliessen sich zwei oder mehrere natürliche Personen zusammen, um gemeinsam eine nach kaufmännischen Regeln geführte Firma zu betreiben, spricht man von einer Kollektivgesellschaft (Art. 552-593 OR).
Einzelfirma: beliebte Rechtsform für Gründer
Unter Gründerinnen und Gründern ist das Einzelunternehmen eine der beliebtesten Rechtsformen. Aus rechtlicher Sicht ist sie dann ratsam, wenn eine natürliche Person alleine eine kaufmännische Tätigkeit ausübt.
Genossenschaft: Für wen eignet sich die Rechtsform?
Die Genossenschaft ist eine besondere Rechtsform, die sich für Gruppen von Menschen oder Unternehmen eignet, die gemeinsam wirtschaftliche oder soziale Interessen verfolgen möchten. Der Fokus liegt auf Förderung und wirtschaftlicher Selbsthilfe der Mitglieder.
Güterstand: Welcher Güterstand ist für Selbstständige am besten geeignet?
Verheiratete Unternehmerinnen und Unternehmer sehen sich mit der Frage konfrontiert, welche Folge ein Konkurs der Firma für den Ehepartner bzw. die -partnerin hätte.
Einfache Gesellschaft: Gründung auf Zeit
Die einfache Gesellschaft ist die einfachste Form einer Personengesellschaft. Es ist die vertragsmässige Verbindung von zwei oder mehreren Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln (Art. 530-551 OR).
Stiftung: die wichtigsten Merkmale
Mit Stiftungen wird Vermögen für einen fest bestimmten Zweck verselbstständigt.
Checkliste: Gründung eines Unternehmens
Sie wollen ein Unternehmen gründen? Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Punkte, an die Sie dabei denken müssen.
Kommanditgesellschaft: Überblick
Mit einer Kommanditgesellschaft lässt sich auch ohne die Einbindung eines neues Gesellschafters oder einer neuen Gesellschafterin zusätzliches Eigenkapital beschaffen.