Arbeitsvermittlung
Die private Arbeitsvermittlung und der Personalverleih werden durch das Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG) geregelt. Die Stellenmeldepflicht der Unternehmen gegenüber den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) ist am 1. Juli 2018 in Kraft getreten.
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Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih
Die private Arbeitsvermittlung und der Personalverleih werden durch das Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG) geregelt. Damit ein Unternehmen diese Tätigkeiten ausführen darf, benötigt es eine entsprechende Bewilligung.