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Wie kann ein Grenzgänger in der Schweiz ein Unternehmen gründen? Nachfolgend die wichtigsten rechtlichen Voraussetzungen, Hintergrundinformationen und Tipps für Unternehmerinnen und Unternehmer mit Grenzgängerstatut.
Folgende Nationalitäts-, Wohnsitzvorschriften und Anforderungen gelten zur Gründung einer
Einzelfirma
Die Einzelfirma ist alleiniges Eigentum des Firmeninhabers. Entsprechend gelten die arbeitsmarktlichen Vorschriften zur Person. Grundsätzlich muss für das Arbeiten in der Schweiz eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung vorliegen.
Kollektiv- und Kommanditgesellschaft
Die Kollektiv- und Kommanditgesellschaft werden als Personengesellschaften zur Hauptsache als kleinere, stark personenbezogene Unternehmensform gewählt. Bei der Kommanditgesellschaft ist der Einbezug externer nicht aktiv an der Geschäftsführung beteiligter Investoren möglich. Entsprechend gelten für die natürlichen Personen die arbeitsmarktlichen Vorschriften zur Person mit gültiger Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als juristische Person muss mindestens durch 1 Person vertreten werden können, welche Wohnsitz in der Schweiz hat. Dies kann der Geschäftsführer oder ein Direktor sein. Entsprechend muss diese Person eine für die Schweiz gültige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung besitzen.
Aktiengesellschaft (AG)
Bei der Aktiengesellschaft als juristischer Person muss mindestens 1 zur Vertretung der AG befugte Person ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Entsprechend muss diese Person eine für die Schweiz gültige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung besitzen.
Einkommenssteuern werden in der Schweiz sowohl vom Bund (Bundessteuer) als auch von den Kantonen und Gemeinden (Staats- und Gemeindesteuern) erhoben. Da jeder der 26 Kantone ein eigenes Steuergesetz kennt, ist die Steuerbelastung in den einzelnen Kantonen unterschiedlich. Grundsätzlich haben Steuerpflichtige jährlich eine Steuererklärung auszufüllen. Gestützt darauf werden die Steuerfaktoren (Einkommen und Vermögen) ermittelt und die Steuern festgesetzt.
Ausländische Arbeitnehmer, welche die fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung C nicht besitzen, in der Schweiz jedoch steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt haben, werden für ihr Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit einem Steuerabzug an der Quelle unterworfen, d.h. die Steuern werden vom Arbeitgeber direkt vom Lohn abgezogen (Quellensteuer). Die Steuerschuld ist damit normalerweise abgegolten.Unternehmen werden am Ort ihrer Wertschöpfung besteuert, d.h. am Firmensitz oder am Ort der wirtschaftlichen Aktivitäten. Im europäischen Vergleich der Steuern in Prozent des Unternehmensgewinns liegt die Schweiz mit durchschnittlich 21,17% (Stand 2011) auf Rang 22 hinter Montenegro (9%), Bulgarien, Serbien, Albanien, Bosnien & Herzegowina, Gibraltar, Mazedonien (10%), Irland (12,5%), Lettland, Litauen (15%), Rumänien (16%), Tschechien, Ungarn, Polen, Slowakei (19%), Kroatien, Griechenland, Island, Russland, Slowenien (20%) und Estland (21%), wie KPMG mitteilt.
Die Bundessteuer ist ein einheitlicher Satz, die kantonalen Steuersätze variieren nach Standort und zum Teil nach Höhe des Kapitals oder Gewinns. Der reguläre Steuersatz bei der direkten Bundessteuer beträgt 8,5%. Da die Steuern auf dem Gewinn nach Steuern berechnet werden, resultiert ein effektiver Steuersatz von 7,83%.
Die aktuellen Steuersätze bewegen sich in folgenden Grössenordnungen (ungefähre Angaben):
Das ergibt für Unternehmen eine reguläre Steuerbelastung von total rund 15,83 bis 25,36%.
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