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Wer ein Unternehmen gründen oder umstrukturieren will, muss sich für eine Rechtsform entscheiden. Aber nicht jede Rechtsform passt zu jedem Unternehmen.
Zwar kann die einmal gewählte Rechtsform jederzeit geändert werden; jedoch oft nur mit hohen Kosten und steuerlichen Problemen.
Das schweizerische Gesetz bietet zahlreiche Möglichkeiten für die Rechtsform von Unternehmen. Unterschieden wird zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften:
Wer das Risiko selber tragen will und kann, dass auch sein Privatvermögen für allfällige Forderungen haftet, muss kein Unternehmen gründen. Der Unternehmer oder die Unternehmerin kann sich als Einzelfirma im Handelsregister eintragen lassen. Unternehmende, die mit Kolleginnen oder Kollegen starten, werden dagegen mit Vorteil eine Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft gründen.
Wer finanziell weniger Unternehmerrisiko eingehen will, beschränkt dies durch die Gründung einer Kapitalgesellschaft auf einen bestimmten Betrag. Etwa mittels einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Aktiengesellschaft (AG).
Die ideale Rechtsform, welche die Risiken minimiert, die Unabhängigkeit voll garantiert oder steuerlich die meisten Vorteile aufweist, gibt es nicht. Die ausgewählte Gesellschaftsform sollte deshalb vor allem den Bedürfnissen und unternehmerischen Plänen Rechnung tragen.
Folgende Kriterien müssen beim Entscheid berücksichtigt werden:
Kapital: Gründungskosten, Kapitalbedarf und vorgeschriebenes Mindestkapital sind je nach Rechtsform verschieden. Auch die Kapitalintensität der laufenden Geschäftstätigkeit und der mutmassliche Kapitalbedarf der nächsten 3 bis 5 Jahre müssen in die Überlegungen mit einbezogen werden.
Risiko/Haftung: Die Unterschiede sind gross. Als Faustregel gilt: Je höher das Unternehmerrisiko oder der finanzielle Einsatz, desto eher sollteeine Gesellschaftsform mit limitierter Haftung gewählt werden.
Unabhängigkeit: Je nach Rechtsform ist der Handlungsspielraum des Unternehmers oder der Unternehmerin begrenzt. So muss ein Unternehmensgründer entscheiden, ob er alleine oder mit Partnern unterwegs sein will und ob er reine Kapitalgeber oder mitgestaltende Partner vorzieht.
Steuern: Je nach Gesellschaftsform werden Geschäftseinkünfte und -vermögen des Unternehmens und des Eigentümers getrennt oder zusammen besteuert. Tendenziell werden hohe Gewinne bei Kapitalgesellschaften weniger hoch besteuert als bei Personengesellschaften oder Einzelunternehmungen.
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