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4.9 Unternehmensübertragung

In seiner Stellungnahme zur Motion Ineichen(65) (06.3436) hat der Bundesrat betont, dass Unternehmensübertragungen ein wichtiges Element zur Erhaltung des wirtschaftlichen Gefüges sind. In Anbetracht der spezifischen Bedürfnisse von Unternehmen in dieser Phase ihres Lebenszyklus macht der Bundesrat Unternehmensübertragungen zu einem Bestandteil seiner Politik zugunsten der KMU. Die Handlungsmöglichkeiten des Bundes sind in diesem Bereich begrenzt. Die Priorität muss deshalb auf die Verbesserung der rechtlichen und fiskalischen Rahmenbedingungen gelegt werden, wie dies bereits auf verschiedenen Ebenen geschieht (Reduktion der administrativen Belastung, Revision des GmbH-Rechts und Revision des Aktienrechts). Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über dringende Anpassungen bei der Unternehmensbesteuerung im Jahr 2007 werden die fiskalischen Rahmenbedingungen verbessert und bilden keine Bremse mehr für Unternehmensübertragungen. Dies ist ein Kernelement auf der Stufe Rahmenbedingungen. Der Ausbau des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens kann in bestimmten Fällen dazu beitragen, Lösungen zu finden. Allerdings ist festzuhalten, dass Unternehmensübertragungen oft deutlich höhere Finanzierungen erfordern. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass es in solchen Fällen Aufgabe des Marktes und nicht der öffentlichen Hand ist, Lösungen bereitzustellen. Information ist sicherlich ein wichtiges Element im Rahmen der Unternehmensübertragungen. Zahlreiche Treuhänder und Berater bieten ihre Dienste in diesem Bereich an. Der Bundesrat kann in einem gewissen Masse Anstrengungen zur Bereitstellung von Informationen oder Plattformen der Zusammenarbeit unterstützen, er will jedoch keine privaten Anbieter verdrängen. Man kann in Betracht ziehen, Jungunternehmer mit Coaching zu begleiten, um ihnen die Übernahme bestehender Geschäfte zu vereinfachen. Allerdings empfiehlt der Bundesrat, diese Motion abzulehnen, denn die Finanzierung dieser Aktivitäten durch Kredite der Kommission für Technologie und Innovation scheint ihm nicht angebracht.

(65)  Die Motion beauftragt den Bundesrat, das Thema Unternehmensübertragungen zu einem Schwerpunktthema der KMU-Politik zu machen. Zudem verlangt die Motion die Förderung von Unternehmensübertragungen aus den bewilligten Mitteln zur Förderung des Unternehmenstums.


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