Altersvorsorge bei Selbstständigen: Was man wissen sollte

Selbstständigerwerbende müssen sich selbst um die Finanzierung ihrer Rente kümmern. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Elemente sowie Tipps von Expertinnen und Experten.

Eine Person steckt eine Münze in ein Sparschwein.

Sein eigener Chef zu sein, bringt viele Vorteile mit sich: unternehmerische Freiheit, flexible Arbeitszeiten oder auch die Möglichkeit, die eigenen Ziele zu verfolgen. Andererseits sind Selbstständigerwerbende den Angestellten nicht gleichgestellt, wenn es um bestimmte Sozialleistungen wie die Arbeitslosen- und Unfallversicherung oder die Altersvorsorge geht.

So sind die Mitarbeitenden eines Unternehmens gemäss dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) obligatorisch in einer 2. Säule versichert, sofern ihr Jahreseinkommen bei ihrem Arbeitgeber mehr als CHF 22'050 (Grenzwert 2024) beträgt. Wer selbstständig ist, organisiert die Altersvorsorge freiwillig, mit Ausnahme der Pflichtbeiträge, die in die erste Säule eingezahlt werden.

Bösen Überraschungen vorbeugen

"Wenn sich jemand selbstständig macht, kreisen die Gedanken hauptsächlich um den Aufbau der Geschäftstätigkeit. Da geraten die Erfordernisse hinsichtlich der 2. Säule schnell in Vergessenheit", weiss Eric Niederhauser, Generaldirektor von Retraites Populaires. "Selbstständigerwerbende beschäftigen sich häufig erst rund zehn Jahre vor der Rente mit ihrer Altersvorsorge. Wir bemühen uns darum, sie für diese Problematik zu sensibilisieren, damit sie möglichst früh entsprechende Schritte unternehmen."

Die Entscheidung für die zweite oder die dritte Säule sollte davon abhängen, wie hoch und wie regelmässig die Einkünfte sind. "Zu Beginn der Tätigkeit sind die Einnahmen in der Regel eher gering und schwankend. Wir empfehlen in dieser Zeit, eher eine 3. Säule mit flexiblen Zahlungen bei einer Versicherung oder einer Bank zu wählen", erklärt Eric Niederhauser. "Mit der Steigerung der Einnahmen wird es für den Selbstständigerwerbenden interessanter, in eine Pensionskasse einzuzahlen, um zu günstigeren Konditionen für den Todesfall oder bei Invalidität abgesichert zu sein. In der 2. Säule ist es auch möglich, für die Jahre, in denen die Person nicht einzahlen konnte, nachträglich Beiträge hinzuzukaufen. Das ist steuerlich vorteilhaft und ermöglicht bessere Rentenleistungen."

Mehrere mögliche Optionen

Eine Person, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt, hat drei Optionen für die Wahl einer zweiten Säule. Sie kann sich einer Vorsorgeeinrichtung ihres Branchenverbands oder der Stiftung Auffangeinrichtung BVG anschliessen. Für den Fall, dass jemand Personal beschäftigt, ist auch eine Anmeldung bei der Pensionskasse der Mitarbeitenden möglich.

Die 3. Säule der Altersvorsorge in der Schweiz ist in zwei Untergruppen geteilt: die Säule 3a und die Säule 3b. Der Hauptunterschied besteht in der Zielsetzung und der Verwendung. "Die Säule 3a wurde speziell für die Altersvorsorge konzipiert und ermöglicht attraktive Steuervorteile", erklärt Charly Rupp, Leiter des Bereichs Vorsorge der Bank VZ Vorsorge. Ein Selbstständigerwerbender ohne eine zweite Säule kann jedes Jahr bis zu 20% seines steuerbaren Einkommens in die Säule 3a einzahlen, wobei der Höchstbetrag bei CHF 35'280 pro Jahr liegt (Grenzwert 2024).

Für Beiträge zur Säule 3b werden nicht dieselben Steuervorteile gewährt, dafür besteht aber bei der Verwendung des Geldes mehr Freiheit. "Die Säule 3b ist flexibler als die Säule 3a und kann neben der Rente für verschiedene weitere Zwecke verwendet werden."

Wer als Selbstständiger für das Alter vorsorgen will, sollte sich unbedingt so früh wie möglich mit dem Thema beschäftigen. "Je eher man mit den Beitragszahlungen beginnt, desto mehr Kapital wird man aufgrund der Zinsen am Ende haben, selbst wenn es am Anfang nur kleine Beträge sind", betont Édouard Barreau, Finanzberater von Swiss Life Select.

Wertvolle Tipps

Die befragten Expertinnen und Experten empfehlen, sich an Finanzfachleute, Makler oder Versicherungsberater zu wenden. "Auf diese Weise kann man die eigene Situation als Ganzes beurteilen lassen, allfällige Lücken erkennen und eine passende Lösung aufbauen", sagt Édouard Barreau. "Manchmal habe ich mit Kunden zu tun, die sehr gut verdient haben, ihre Altersvorsorge aber vernachlässigt haben und sich im Rentenalter dann in einer schwierigen Situation befanden."

"Die Lösungen und die Angebote auf dem Markt sollten mit Blick auf Kosten, Sicherheit und Verzinsung verglichen werden", ergänzt Eric Niederhauser, Generaldirektor von Retraites Populaires. "Dabei gilt ein Grundsatz: Man sollte nie ein Angebot unterschreiben, das man nicht in seiner Gesamtheit versteht. Und nicht zuletzt ist es wichtig, die Altersvorsorge regelmässig auf den Prüfstand zu stellen, das heisst mindestens alle fünf Jahre oder bei einer grossen Veränderung der persönlichen Situation, beispielsweise Geburt, Hochzeit oder Scheidung."


Informationen

Zum Thema

Drei-Säulen-System

Das Schweizer System der Vorsorge mit seinen drei Säulen soll die finanzielle Sicherheit der Einzelpersonen über das gesamte Leben hinweg gewährleisten, wobei der Schwerpunkt auf der Rente liegt. Die 1. Säule bietet die Basisleistungen und wird durch die Pflichtbeiträge der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden finanziert. Die 2. Säule ergänzt die Leistungen der 1. Säule. Sie ist für Angestellte obligatorisch, für Selbstständigerwerbende jedoch optional. Die 3. Säule bezeichnet die individuelle Vorsorge und bietet eine höhere Flexibilität, um mit Blick auf die Rente zu sparen oder zu investieren.

Letzte Änderung 06.03.2024

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